Zurückgenommene Kontosperre: Social-Media-Konzern muss Prozesskosten tragen
Zivilrecht | Bei rechtswidrigen Kontosperren durch Social-Media-Konzerne kann man eilige gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das LG Lübeck entschied, wer die Prozesskosten trägt, wenn das Profil schon freigegeben wird, bevor das Gericht entscheiden kann (Az. 15 O 2/23).