Gesetzgebung | Der Bundestag hat am 27.06.2024 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung“ (BT-Drucks. 20/11849) in erster Lesung beraten.
Gesetzgebung | Das Beurkundungsverfahren soll weiter digitalisiert werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung“ (20/11849) vorgelegt. Ziel des Entwurfes sei es, „Möglichkeiten zur Errichtung elektronischer Dokumente zum Zwecke der Beurkundung durch Notare wie auch durch andere Urkundenstellen“ erheblich auszuweiten.