Einkommensteuer | Die Kapitalertragsteuer bei sog. Cum/Ex-Geschäften ist nur dann anrechnungsfähig, wenn sie tatsächlich einbehalten wurde. Dabei kommt demjenigen, der die Anrechnung für sich in Anspruch nehmen möchte, eine entsprechende Mitwirkungs- und Nachweispflicht zu. Kann die tatsächliche Einbehaltung nicht oder nicht mehr nachgewiesen werden, ist das Finanzamt grundsätzlich berechtigt, eine bereits ergangene Anrechnungsverfügung zu ändern und zu viel erstattete Steuerbeträge zurückzufordern. So das FG Hessen (Az. 4 V 1042/22).
Kapitalertragsteuer | Das BMF veröffentlicht die Ergänzung des BMF-Schreibens vom 23. Mai 2022 (Az. IV C 1 - S-2401 / 19 / 10001 :009).
Kapitalertragsteuer | Das BMF hat zu Einzelfragen zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen und zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und § 45c EStG (Kapitalertragsteuer) Stellung genommen (Az. IV C 1 - S-2410 / 22 / 10001 :001).
Kapitalertragsteuer | Das BMF nimmt zur Bestimmung des Zeitpunkts der erstmaligen Übermittlung und der laufenden Annahme von elektronischen Daten gemäß § 45a Abs. 6 EStG Stellung (Az. IV C 1 - S-2401 / 19 / 10008 :003).
Kapitalertragsteuer | Das BMF veröffentlicht ein Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kapital, das vor allem Kapitalgesellschaften durch die Einräumung von Genussrechten erhalten, und dabei insbesondere zur Zuordnung zum Eigen- oder Fremdkapital (Az. IV C 6 - S-2133 / 19 / 10004 :002).
Einkommensteuer | Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein inländisches Kreditinstitut zum Kapitalertragsteuerabzug von Dividenden verpflichtet ist, wenn der – ausländische - Depotinhaber die entsprechenden Dividendenansprüche wenige Tage vor dem Dividendenstichtag durch Forfaitierungsvertrag an einen anderen - ebenfalls ausländischen - Rechtsträger veräußert hat (Az. VIII R 21/19).
Körperschaftsteuer | Der BFH hatte zu entscheiden, ob im Fall einer unbescheinigten Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 5 Sätze 2 und 3 KStG im Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalerträge beim Gläubiger eine Haftungsinanspruchnahme des Schuldners der Kapitalerträge nach § 44 Abs. 5 Satz 1 EStG zu erfolgen hat (Az. VIII R 14/18).
Kapitalertragsteuer | Das BMF teilt mit, dass das BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2017 neu gefasst wird (Az. IV C 1 - S-2401 / 19 / 10001 :006).
Kapitalertragsteuer | Das BMF nimmt zur Anrechenbarkeit von Quellensteuer auf Dividenden chinesischer Unternehmen Stellung (Az. IV C 1 - S-2283-c / 19 / 10012 :004).
Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz | Am 08.06.2021 ist das „Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz“ im BGBl. I S. 1259 verkündet worden. Mit diesem Gesetz soll insbesondere das Kapitalertragsteuer-Entlastungsverfahren verbessert und damit zusammenhängender Missbrauch und Steuerhinterziehung verhindert werden.
Kapitalertragsteuer | Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2017 geändert (Az. IV C 1 - S-2401 / 19 / 10003 :001).
Kapitalertragsteuer | Der Finanzausschuss im Bundestag hat am 21.04.2021 Maßnahmen beschlossen, die Steuerbetrug insbesondere bei der Kapitalertragsteuer verhindern sollen.
Kapitalertragsteuer | Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass Ansprüche aus einem widerrufenen Darlehensvertrag nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen führen (Az. 8 K 1516/18).
Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer | Das Kabinett hat den Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer (AbzStEntModG) gebilligt. Darüber informiert das BMF.
Einkommensteuer | Das BMF veröffentlicht in Ergänzung des BMF-Schreibens vom 15. Dezember 2017 ein neues Schreiben zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach $ 45a Abs. 2 und 3 EStG (Az. IV C 1 - S-2401 / 19 / 10003 :001).
Private Vorsorge | Für den steuerlichen Berater kann der Bereich der Altersversorgung ein lukratives Geschäftsfeld sein – mit zunehmender Gestaltungsintensität.
Körperschaftsteuer | Das FG Köln hat europarechtliche Zweifel an den Voraussetzungen für die Erstattung von Kapitalertragsteuer bei „Streubesitzdividenden“ und bittet den EuGH daher um Klärung (Az. 2 K 283/16).