Gesetzgebung | Der Rechtsausschuss im Bundestag hat am 12.06.2024 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes“ (20/10942, 20/11307) beschlossen. Der Bundestag will am 13.06.2024 abschließend über den im Bundesrat nicht zustimmungspflichtigen Entwurf beraten.
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz | Kapitalanleger-Musterverfahren sollen effektiver gestaltet werden. Doch ein erster Reformentwurf ließ unter anderem das Verhältnis zur Abhilfeklage für Verbraucher im Unklaren. Die von der BRAK geäußerte Kritik hat die Bundesregierung nun aufgegriffen.
Gesetzgebung | Das Bundeskabinett hat am 13.03.2024 den vom BMJ vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) beschlossen.
KapMuG | Das Kapitalanleger-Musterverfahren soll nach einem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums effektiver gestaltet werden. Die BRAK begrüßt diese Pläne, kritisiert aber, dass das Verhältnis zur neuen Abhilfeklage nicht konsistent geregelt sei.
Aktionärsrechte | Kapitalanlegern fehlen kollektive Klageformen. Die bestehenden Möglichkeiten sind nur ein Sammelsurium kaum funktionierender Rechtsmittel.
Zivilrecht | Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren gegen die Porsche SE wegen Verletzung von Kapitalmarktinformationspflichten eine britische Aktionärin zur Musterklägerin bestimmt (Az. 20 Kp 2/17).
KapMuG | Das BVerfG hat Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die Zurückweisung dreier Befangenheitsanträge im Rahmen eines laufenden Kapitalanleger-Musterverfahrens nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten richteten, nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 1 BvR 2435/18, 1 BvR 908/19 und 1 BvR 2520/18).