Zivilrecht | Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren gegen die Porsche SE wegen Verletzung von Kapitalmarktinformationspflichten eine britische Aktionärin zur Musterklägerin bestimmt (Az. 20 Kp 2/17).
KapMuG | Das BVerfG hat Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die Zurückweisung dreier Befangenheitsanträge im Rahmen eines laufenden Kapitalanleger-Musterverfahrens nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten richteten, nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 1 BvR 2435/18, 1 BvR 908/19 und 1 BvR 2520/18).