Gesetzgebung | Das Bundeskabinett hat am 13.03.2024 den vom BMJ vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) beschlossen.
KapMuG | Das Kapitalanleger-Musterverfahren soll nach einem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums effektiver gestaltet werden. Die BRAK begrüßt diese Pläne, kritisiert aber, dass das Verhältnis zur neuen Abhilfeklage nicht konsistent geregelt sei.
Aktionärsrechte | Kapitalanlegern fehlen kollektive Klageformen. Die bestehenden Möglichkeiten sind nur ein Sammelsurium kaum funktionierender Rechtsmittel.
Zivilrecht | Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren gegen die Porsche SE wegen Verletzung von Kapitalmarktinformationspflichten eine britische Aktionärin zur Musterklägerin bestimmt (Az. 20 Kp 2/17).
KapMuG | Das BVerfG hat Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die Zurückweisung dreier Befangenheitsanträge im Rahmen eines laufenden Kapitalanleger-Musterverfahrens nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten richteten, nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 1 BvR 2435/18, 1 BvR 908/19 und 1 BvR 2520/18).