Investmentsteuergesetz | Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Regelungen des § 56 Abs. 2 und Abs. 3 InvStG im Zusammenwirken mit der Teilfreistellung nach § 20 Abs. 1 InvStG verfassungswidrig sind, soweit die steuerliche Belastung des An- und Verkaufs von Fondsanteilen das damit erzielte Einkommen übersteigen, sodass auch in Verlustfällen eine Steuerbelastung rechtmäßig erscheint (Az. VIII R 22/23).
Investmentsteuergesetz | Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Regelungen des § 56 Abs. 2 und Abs. 3 InvStG im Zusammenwirken mit der Teilfreistellung nach § 20 Abs. 1 InvStG verfassungswidrig sind, auch soweit die Steuerlast den tatsächlich erzielten Veräußerungsgewinn übersteigt (Az. VIII R 15/22).
Investmentsteuergesetz | Das BMF gibt den Basiszins zum 2. Januar 2026 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2026 gemäß § 18 Investmentsteuergesetz erforderlich ist (Az. IV C 1 - S 1980/00230/012/001).
Außensteuergesetz | Das BMF gibt das überarbeitete Vordruckmuster zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz alte und neue Fassung sowie nach § 19 Absatz 3 InvStG und § 49 Absatz 5 InvStG bekannt (Az. IV B 5 - S 1369/00008/002/085).
Investmentsteuergesetz | Das BMF aktualisiert sein Schreiben zu den Anwendungsfragen zum InvStG, das zuletzt am 18.11.2024 geändert worden war (Az. IV C 1 -S 1980/00206/032/046).
Investmentsteuergesetz | Der BFH hatte zu entscheiden, ob im Anwendungsbereich des InvStG a. F. der Rückgriff auf die Vorschrift des § 39 AO gesperrt ist, weil das InvStG a. F. die Besteuerung der Anleger von Investmentvermögen und die Zurechnung von Erträgen des Investmentvermögens spezialgesetzlich ausgestaltet hat (Az. VIII R 18/22).
Investmentsteuergesetz | Ein für die Anwendung des Abzugsverbots des § 3c Abs. 1 EStG nicht ausreichender nur mittelbarer Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen besteht, wenn Ausgaben auch und nicht aufteilbar im Zusammenhang mit nicht steuerbaren Einnahmen stehen. Dies u. a. entschied der BFH (Az. XI R 39/20).
Investmentsteuergesetz | Das BMF hebt sein Schreiben „Investmentvermögen im Sinne des § 18 Absatz 2a InvStG“ vom 22. Oktober 2008 auf (Az. IV C 1 - S 1980-1/19/10082 :009).
Investmentsteuergesetz | Das BMF hat den Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale für 2025 gem. § 18 Abs. 4 InvStG bekannt gegeben (Az. IV C 1 - S 1980/00230/009/002).
Investmentsteuergesetz | Das BMF hat als Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder das BMF-Schreiben vom 21. Mai 2019, BStBl I S. 527, ergänzt und geändert (Az. IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :031).
InvStG | Durch das Jahressteuergesetz 2024 kommt es auch zu Änderungen beim Investmentsteuergesetz. Teilweise gibt es Verschärfungen.
Körperschaftsteuer | Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein ausländisches Investmentvermögen des Vertragstyps Zweckvermögen des privaten Rechts i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG sein kann, wenn das gesamte Vermögen der unmittelbaren Kapitalanlage für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger dient, nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Vermögensgegenstände angelegt ist, die steuerliche Zurechnung der Anlagegüter beim Investmentvermögen selbst erfolgt und die besondere Zweckbindung dauerhaft ist (Az. I R 23/23).
Einkommensteuer | Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Erstattung eines Teils der Investmentmanagementvergütung auf Fondsebene an den Anleger durch den Investmentmanager zu Einkünften i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. § 20 Abs. 3 EStG führt (Az. VIII R 8/20).
Investmentsteuergesetz | Das BMF gibt den Basiszins zum 2. Januar 2024 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2024 gemäß § 18 des InvStG erforderlich ist (Az. IV C 1 - S-1980-1 / 19 / 10038 :008).
Investmentsteuergesetz | Das BMF hat als Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder das Schreiben vom 21. Mai 2019 (BStBl I S. 527) ergänzt und geändert (Az. IV C 1 - S-1980-1 / 19 / 10008 :028).
Investmentsteuer | Das BMF hat zur Übertragung von Assets eines Investmentfonds i. S. d. Kapitels 2 des InvStG auf einen neuen Investmentfonds im Rahmen einer Abspaltung Stellung genommen (Az. IV C 1 - S-1980-1 / 19 / 10008 :029).
Investmentsteuergesetz | Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, ob die aufgrund der vom Investmentrecht abweichenden investmentsteuerrechtlichen Regelungen entstehende Differenz, welche zu einer investmentrechtlichen Mehrausschüttung führt, als nicht steuerbare Substanzausschüttung zu qualifizieren ist und ob es einer Investmentgesellschaft bei Fassung des Ausschüttungsbeschlusses freisteht, welche Bestandteile ihrer verfügbaren Mittel sie an die Anleger ausschüttet (Az. VIII R 3/19).
Einkommensteuer | Das Investmentgesetz ermöglicht steuerliche Privilegierungen für luxemburgische Spezialfonds in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung auch dann, wenn der Anleger maßgeblich oder alleine faktisch Einfluss auf die Verwaltung des Investmentfonds nimmt. So entschied das FG Köln (Az. 12 K 1540/19).
Investmentsteuergesetz | Das BMF gibt gemäß § 18 Absatz 4 Satz 3 InvStG den Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale bekannt, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist (Az. IV C 1 - S-1980-1 / 19 / 10038 :007).
Investmentsteuergesetz | Das BMF hat sein Schreiben vom 21.05.2019 ergänzt und geändert (Az. IV C 1 - S-1980-1 / 19 / 10008 :027).