Investmentsteuergesetz | Das BMF hebt sein Schreiben „Investmentvermögen im Sinne des § 18 Absatz 2a InvStG“ vom 22. Oktober 2008 auf (Az. IV C 1 - S 1980-1/19/10082 :009).
Investmentsteuergesetz | Das BMF hat den Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale für 2025 gem. § 18 Abs. 4 InvStG bekannt gegeben (Az. IV C 1 - S 1980/00230/009/002).
Investmentsteuergesetz | Das BMF hat als Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder das BMF-Schreiben vom 21. Mai 2019, BStBl I S. 527, ergänzt und geändert (Az. IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :031).
InvStG | Durch das Jahressteuergesetz 2024 kommt es auch zu Änderungen beim Investmentsteuergesetz. Teilweise gibt es Verschärfungen.
Körperschaftsteuer | Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein ausländisches Investmentvermögen des Vertragstyps Zweckvermögen des privaten Rechts i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG sein kann, wenn das gesamte Vermögen der unmittelbaren Kapitalanlage für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger dient, nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Vermögensgegenstände angelegt ist, die steuerliche Zurechnung der Anlagegüter beim Investmentvermögen selbst erfolgt und die besondere Zweckbindung dauerhaft ist (Az. I R 23/23).
Einkommensteuer | Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Erstattung eines Teils der Investmentmanagementvergütung auf Fondsebene an den Anleger durch den Investmentmanager zu Einkünften i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. § 20 Abs. 3 EStG führt (Az. VIII R 8/20).
Investmentsteuergesetz | Das BMF gibt den Basiszins zum 2. Januar 2024 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2024 gemäß § 18 des InvStG erforderlich ist (Az. IV C 1 - S-1980-1 / 19 / 10038 :008).
Investmentsteuergesetz | Das BMF hat als Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder das Schreiben vom 21. Mai 2019 (BStBl I S. 527) ergänzt und geändert (Az. IV C 1 - S-1980-1 / 19 / 10008 :028).
Investmentsteuer | Das BMF hat zur Übertragung von Assets eines Investmentfonds i. S. d. Kapitels 2 des InvStG auf einen neuen Investmentfonds im Rahmen einer Abspaltung Stellung genommen (Az. IV C 1 - S-1980-1 / 19 / 10008 :029).
Investmentsteuergesetz | Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, ob die aufgrund der vom Investmentrecht abweichenden investmentsteuerrechtlichen Regelungen entstehende Differenz, welche zu einer investmentrechtlichen Mehrausschüttung führt, als nicht steuerbare Substanzausschüttung zu qualifizieren ist und ob es einer Investmentgesellschaft bei Fassung des Ausschüttungsbeschlusses freisteht, welche Bestandteile ihrer verfügbaren Mittel sie an die Anleger ausschüttet (Az. VIII R 3/19).
Einkommensteuer | Das Investmentgesetz ermöglicht steuerliche Privilegierungen für luxemburgische Spezialfonds in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung auch dann, wenn der Anleger maßgeblich oder alleine faktisch Einfluss auf die Verwaltung des Investmentfonds nimmt. So entschied das FG Köln (Az. 12 K 1540/19).
Investmentsteuergesetz | Das BMF gibt gemäß § 18 Absatz 4 Satz 3 InvStG den Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale bekannt, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist (Az. IV C 1 - S-1980-1 / 19 / 10038 :007).
Investmentsteuergesetz | Das BMF hat sein Schreiben vom 21.05.2019 ergänzt und geändert (Az. IV C 1 - S-1980-1 / 19 / 10008 :027).
Einkommensteuer | Die Besteuerung von fiktiven Veräußerungsgewinnen nach dem Investmentsteuerreformgesetz ist zulässig. Dies entschied das FG Köln (Az. 15 K 2594/20).
Investmentsteuergesetz | Das BMF hat das BMF-Schreiben IV C 1 - S-1980-1 / 16 / 10010 :001 vom 21.05.2019 (BStBl I S. 527) ergänzt und geändert (Az. IV C 1 - S-1980-1 /19 / 10008 :025).
Investmentsteuergesetz | Das BMF teilt die Neufassung des BMF-Schreibens vom 17. November 2020 mit (Az. IV C 1 - S-1980-1 / 19 / 10082 :006).
Investmentsteuergesetz | Das BMF-Schreiben gibt den Basiszins zum 3. Januar 2022 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2022 gemäß § 18 InvStG erforderlich ist (Az. IV C 1 - S-1980-1 / 19 / 10038 :005).
Investmentsteuergesetz | Das BMF hat Änderungen zu den Ausführungen zu den §§ 17 und 22 InvStG und den Ertragskategorien der Anlage 1 vorgenommen (Az. IV C 1 - S-1980-1 / 19 / 10008 :023).
Investmentsteuer | Das BMF hat als Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine neue Randziffer in das Anwendungsschreiben aufgenommen. Darin wird eine Nichtbeanstandungsregelung zum Umgang mit der Änderung des § 7 Absatz 5 InvStG durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz behandelt (Az. IV C 1 - S-1980-1 / 19 / 10027 :006).
Investmentsteuergesetz | Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 21. Mai 2019 ergänzt und geändert (Az. IV C 1 - S-1980-1 / 19 / 10008 :017).