Informationsfreiheitsgesetz | Die anonymisierten Sitzungsprotokolle des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen unterliegen keinem besonderen Amtsgeheimnis und können deshalb Gegenstand eines Auskunftsanspruchs nach dem Informationsfreiheitsgesetz sein. So das BVerwG (Az. 10 C 1.21).
Informationsfreiheitsgesetz | Eine Gebühr i. H. v. 235 Euro für die Herausgabe von Abschriften auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes, bei der ein Verwaltungsaufwand von ca. vier Stunden entsteht, ist nicht ermessensfehlerhaft und verletzt nicht das sog. Abschreckungsverbot. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 10 C 23.19).