Heilmittelwerbegesetz | Das OLG Frankfurt hat dem beklagten Portalbetreiber u. a. sog. Laienwerbung für medizinisches Cannabis und die Durchführung eines Servicevertrages mit verdeckter Provision für die Vermittlung von Patienten untersagt (Az. 6 U 74/24).
Heilmittelwerbegesetz | Eine Online-Apotheke machte Werbung für die sog. Abnehmspritze nur per Fragebogen ohne persönlichen Kontakt zum Arzt. Das LG München I entschied, dass dem Online-Apotheken-Anbieter die Bewerbung der "Abnehmspritze" gegenüber Endverbrauchern in ihrer konkreten Form untersagt ist (Az. 4 HK O 15458/24).