Grunderwerbsteuer | Der BFH entschied, dass bei dem Erwerb eines unerschlossenen Grundstücks von einer erschließungspflichtigen Gemeinde die Grunderwerbsteuer regelmäßig nur auf den Preis für das unerschlossene Grundstück zu zahlen ist. Dies gilt auch dann, wenn der Erwerber sich vertraglich verpflichtet, für die künftige Erschließung einen bestimmten Betrag an die Gemeinde zu zahlen (Az. II R 32/20).
Grunderwerbsteuer | Der BFH hatte bzgl. der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Waldflächen durch einen forstwirtschaftlichen Betrieb zu entscheiden, ob Aufwuchs als wesentlicher Bestandteil zum Grundstück gehört und damit Teil der Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Grunderwerbsteuer ist (Az. II R 36/19).
Grunderwerbsteuer | Wer ein Grundstück mit aufstehender Weihnachtsbaumkultur erwirbt, hat für den Teil des Kaufpreises, der auf die Bäume entfällt, keine Grunderwerbsteuer zu entrichten. So der BFH (Az. II R 45/19).
Grunderwerbsteuer | Ein inländisches Grundstück "gehört" einer Gesellschaft i. S. des § 1 Abs. 2a GrEStG nur dann, wenn es ihr im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für den nach § 1 Abs. 2a GrEStG der Grunderwerbsteuer unterliegenden Vorgang aufgrund eines zuvor unter § 1 Abs. 1 bis 3a GrEStG fallenden und verwirklichten Erwerbsvorgangs grunderwerbsteuerrechtlich zuzurechnen ist. Dies entschied der BFH (Az. II R 44/18).
Grunderwerbsteuer | Der BFH hat zu den Fragen Stellung genommen, ob für einen Grundstückserwerb aufgrund einer mittelbaren Beteiligung der veräußernden Gesellschaft an der Klägerin eine Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 GrEStG zu gewähren ist und ob treuhänderisch gehaltene Anteile an einer Personengesellschaft für die Anwendung des § 6 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 GrEStG allein dem Treuhänder als zivilrechtlichem Eigentümer oder mittelbar über die Treuhänderin dem Treugeber zuzurechnen sind (Az. II R 16/20).
Grunderwerbsteuer | Die Bundesregierung will das Grunderwerbsteuergesetz an das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vom 10. August 2021 anpassen. Die Überlegungen dazu sind jedoch noch nicht abgeschlossen (20/2407).
Grunderwerbsteuer | Eine Anteilsminderung i.S. des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG liegt vor, wenn die Beteiligung am Vermögen der Gesamthand gemindert wird. So entschied der BFH (Az. II R 4/20).
Grunderwerbsteuer | Bei der Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu zu gründende Kapitalgesellschaft findet die Begünstigungsvorschrift des § 6a GrEStG Anwendung. Dies entschied das FG Münster (Az. 8 V 246/22).
Abgabenordnung | Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der Anspruch auf Erstattung der Grunderwerbsteuer bei Ausübung eines ausbedungenen Rücktrittsrechts des Veräußerers mit Ablauf der im Kaufvertrag bestimmten Frist entsteht, innerhalb derer der Erwerber im Falle des Rücktritts des Veräußerers verpflichtet ist, die Auflassungsvormerkung löschen zu lassen, oder ob es auf den Zugang der Löschungsbewilligung beim Grundbuchamt ankommt (Az. VII R 5/19).
Grunderwerbsteuer | Die gesetzlichen Änderungen zielen darauf ab, Missbrauch zu verhindern und für Steuergerechtigkeit zu sorgen.
Grunderwerbsteuer | Der BFH hat zu den Fragen Stellung genommen, ob die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 und 3 GrEStG auf den Erwerb einer Verwertungsbefugnis anwendbar ist und ob das Finanzgericht im Streitfall seine Prüfungskompetenz i. S. d. § 102 Satz 1 FGO überschritten hat (Az. II R 22/19).
Grunderwerbsteuer | Das FG Münster entschied, dass die Zusammenlegung mehrerer katholischer Kirchengemeinden, die Anteile einer grundbesitzenden GmbH halten, zu einer Anteilsvereinigung führt, die Grunderwerbsteuer auslöst (Az. 8 K 364/21 GrE).
Grunderwerbsteuer | Die sog. Share Deals, mit denen Immobilieninvestoren bislang die Grunderwerbsteuer umgehen konnten, werden erschwert: Nach dem Bundestag hat am 7. Mai 2021 auch der Bundesrat einem entsprechenden Gesetz zugestimmt.
Grunderwerbsteuer | Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Änderung des Gesellschafterbestands auf einem "vorgefassten Plan" zur Bebauung des Grundstücks beruht, was die Anwendung des § 8 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 GrEStG a. F. zur Folge hat, oder ob die Grunderwerbsteuer für den fiktiven Grundstücksübergang i. S. von § 1 Abs. 2a GrEStG mit dem Wert entsprechend § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GrEStG a. F. i. V. m. § 138 Abs. 3 BewG a. F. zum Stichtag des Gesellschafterwechsels zu bemessen ist (Az. II R 12/18).
Gesetzentwurf | Der Bundestag hat den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (19/13437) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/28528) in 2./3. Lesung beschlossen. Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren und soll am 01.07.2021 in Kraft treten.
Grunderwerbsteuer | Laut FinMin Baden-Württemberg sind im Hinblick auf die bisherige abweichende Verwaltungsübung die Grundsätze des BFH-Urteils II R 49/17 vom 16.09.2020 beim Erwerb von Teileigentum oder Wohnungseigentum nur anzuwenden, wenn der Notarvertrag nach dem [Tag der Veröffentlichung im Bundessteuerblatt des BFH-Urteils] geschlossen worden ist (Az. 3 - S-452.1 / 41).
Grunderwerbsteuer | Der niedersächsische Finanzminister Hilbers macht einen Vorschlag für eine möglichst zielgenaue, in sich schlüssige, systematische und effektive Gesamtlösung, die gleichzeitig modern und gerecht ist. Steuerumgehungen sollen verhindert werden, die Lösung soll aber auch mittelstandsfreundlich sein.
Grunderwerbsteuer | Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Übernahme einer Instandhaltungsrücklage zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer führt (Az. II R 49/17).
Grunderwerbsteuer | Wendet ein Schenker ein Grundstück zunächst einem Erstbeschenkten zu, mit der Auflage, das Grundstück an einen Dritten zu übertragen, sind beide Rechtsgeschäfte schenkungsteuerrechtlich selbständig zu beurteilen. So entschied der BFH (Az. II R 30/18).
Abgabenordnung | Der BFH klärt die Frage, ob Gerichtsentscheidungen rückwirkendes Ereignis mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO sein können (Az. II R 32/18).