Grunderwerbsteuer | Der BFH geht auf die Frage ein, ob der Erwerb von mindestens 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft durch einen Treuhänder bei diesem der Grunderwerbsteuer i. S. des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG unterliegt (Az. II R 34/21).
Grunderwerbsteuer | Der BFH befasst sich mit der Verletzung von § 4 Nr. 1 Alternative 1 GrEStG, einem Verstoß gegen Denkgesetze bei der Auslegung zweier vom Ministerrat der DDR erlassener Regelwerke durch das FG sowie Verfahrensverstößen (Az. II R 45/21).
Grunderwerbsteuer | Der BFH entschied u. a., dass der Eigentumserwerb an Grundstücken durch einen interkommunalen Zweckverband im Rahmen einer Umlegung nicht von der Grunderwerbsteuer befreit ist, wenn der Zweckverband nicht als Eigentümer eines im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücks am Umlegungsverfahren teilgenommen hat (Az. II R 4/22).
Abgabenordnung | Der BFH hatte zu klären, ob die Adressierung eines Verwaltungsakts unter Nennung der auf Grund eines Formwechsels nicht länger zutreffenden Rechtsform des Rechtsträgers unter der alten Firmierung einen besonders schwerwiegenden und unter Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundigen Fehler i. S. d. § 125 Abs. 1 AO darstellt (Az. II R 33/22).
Grunderwerbsteuer | Die Zurückhaltung beim Kauf von Grundstücken und Immobilien hat die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer einbrechen lassen. Im 1. Halbjahr 2023 nahmen die Bundesländer rund 6,3 Mrd. Euro aus der Grunderwerbsteuer ein. Das war ein Minus von 33,5 % gegenüber dem Höchststand von knapp 9,5 Mrd. Euro im 1. Halbjahr 2022, wie das Statistische Bundesamt mitteilt.
Grunderwerbsteuer | Seit der Bundesrat das Wachstumschancengesetz in den Vermittlungsausschuss gegeben hat, herrscht in der Steuerberatungspraxis große Unsicherheit mit Blick auf die Grunderwerbsteuer ab 01.01.2024. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags rettet nun die dringende Regelung für die grunderwerbsteuerlichen Begünstigungen nach Inkrafttreten des MoPeG. Der DStV setzte sich seit langem und bis zum Schluss für die Umsetzung dieser für den Berufsstand so bedeutenden Regelungen ein und begrüßt sie ausdrücklich. Das Kreditzweitmarktförderungsgesetz soll Mitte Dezember vom Bundesrat beschlossen werden.
Grunderwerbsteuer | Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags möchte im Zuge des Wachstumschancengesetzes für Rechtssicherheit sorgen. Der DStV-Steuerrechtsausschuss gibt Hinweise für die Praxis, was mit Inkrafttreten des MoPeG gilt.
Grunderwerbsteuer | Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine die Grunderwerbsteuer auslösende Anteilsübertragung ordnungsgemäß i. S. d. § 16 Abs. 5 GrEStG angezeigt wurde (Az. II R 2/21).
Grunderwerbsteuer | Wann die Steuerbefreiung der Konzernklausel angewandt wird, ist nun fürs Verhältnis von herrschenden und abhängigen Unternehmen entschieden.
Grunderwerbsteuer | Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der Erlös aus dem Verkauf seitens der grundstücksveräußernden Kapitalgesellschaft von Anteilen der grundstückserwerbenden Kapitalgesellschaft eine Gegenleistung i. S. d. § 9 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG darstellt, sodass dieser neben der vereinbarten Zahlungsverpflichtung in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einbezogen wird, wenn die Zahlungsverpflichtung alleine unter dem Verkehrswert des Grundstücks liegt (Az. II R 19/20).
Grunderwerbsteuer | Die tatsächliche und vollständige Rückgängigmachung i. S. d. § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG setzt grundsätzlich die Löschung einer zugunsten des Ersterwerbers eingetragenen Auflassungsvormerkung voraus. So entschied der BFH (Az. II R 38/20).
Grunderwerbsteuer | Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Vereinigung mehrerer Kirchengemeinden zu einer neuen Gemeinde Grunderwerbsteuer auslöst, wenn zu deren Vermögen Anteile an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft gehörten und die neue Gemeinde sämtliche Anteile an dieser Kapitalgesellschaft erwirbt (Az. II R 24/21).
Grunderwerbsteuer | Mit dem Gesetz zur Änderung des GrEStG vom 12. Mai 2021 wurde neben der Änderung des § 1 Absatz 2a des GrEStG sowie der Neueinfügung eines Absatzes 2b in § 1 GrEStG der Anwendungsbereich der Steuervergünstigung in § 6a GrEStG um diesen neuen Erwerbsvorgang mit Wirkung zum 1. Juli 2021 erweitert, so der gleich lautende Erlass des FinMin Baden-Württemberg (Az. FM3 S-4518-1 / 8).
Grunderwerbsteuer | Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine vertragliche Vereinbarung einer Herausgabe und Verpflichtung zur Abgabe der Erklärungen zur dinglichen Übertragung im Rahmen einer Vereinbarungstreuhand ein Rechtsgeschäft i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG darstellt (Az. II R 40/20).
Grunderwerbsteuer | Wie sinnvoll und dringend eine Senkung der Grunderwerbsteuer wäre, belegt eine aktuelle Studie des IfW Kiel. Der BdSt plädiert für eine Reduktion der Grunderwerbsteuersätze und für die Einführung von Steuerfreibeträgen beim Immobilien-Ersterwerb von Familien.
Grunderwerbsteuer | Eine niedrige Grunderwerbsteuer macht sich bezahlt. Sie führt zu einem vermehrten Wohnungsbau der Privatwirtschaft, der die Länder günstiger kommt, als über höhere Grunderwerbsteuersätze staatlichen Neubau in gleichem Umfang zu finanzieren. Dies zeigt eine Analyse des IfW Kiel anhand der beiden Bundesländer Bayern und Sachsen.
Mehrstufige Beteiligungsketten | Das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) regelt, ab wann die Grundstücke einer Untergesellschaft der Obergesellschaft gehören können.
Grunderwerbsteuer | Das FG Münster entschied, dass die für Zwecke der Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG erforderliche Vorbesitzzeit bei Aufspaltung einer KG der Gesellschafterin im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zugerechnet wird (Az. 8 K 169/21).
Grunderwerbsteuer | Streitig vor dem BFH war u. a. die Frage, ob die Höhe des Grunderwerbsteuersatzes bei einem grunderwerbsteuerlichen Erwerb im Flurbereinigungsverfahren an die Verwirklichung des Erwerbvorgangs oder an den Zeitpunkt der Steuerentstehung knüpft (Az. II R 7/20).
Umwandlungssteuer | Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die aufgrund einer Verschmelzung entstehende Grunderwerbsteuer nach einem Ergänzungstatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG zu den Kosten des Vermögensübergangs i. S. von § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006 gehört (Az. I R 25/20).