Grunderwerbsteuer | Wann die Steuerbefreiung der Konzernklausel angewandt wird, ist nun fürs Verhältnis von herrschenden und abhängigen Unternehmen entschieden.
Grunderwerbsteuer | Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der Erlös aus dem Verkauf seitens der grundstücksveräußernden Kapitalgesellschaft von Anteilen der grundstückserwerbenden Kapitalgesellschaft eine Gegenleistung i. S. d. § 9 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG darstellt, sodass dieser neben der vereinbarten Zahlungsverpflichtung in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einbezogen wird, wenn die Zahlungsverpflichtung alleine unter dem Verkehrswert des Grundstücks liegt (Az. II R 19/20).
Grunderwerbsteuer | Die tatsächliche und vollständige Rückgängigmachung i. S. d. § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG setzt grundsätzlich die Löschung einer zugunsten des Ersterwerbers eingetragenen Auflassungsvormerkung voraus. So entschied der BFH (Az. II R 38/20).
Grunderwerbsteuer | Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Vereinigung mehrerer Kirchengemeinden zu einer neuen Gemeinde Grunderwerbsteuer auslöst, wenn zu deren Vermögen Anteile an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft gehörten und die neue Gemeinde sämtliche Anteile an dieser Kapitalgesellschaft erwirbt (Az. II R 24/21).
Grunderwerbsteuer | Mit dem Gesetz zur Änderung des GrEStG vom 12. Mai 2021 wurde neben der Änderung des § 1 Absatz 2a des GrEStG sowie der Neueinfügung eines Absatzes 2b in § 1 GrEStG der Anwendungsbereich der Steuervergünstigung in § 6a GrEStG um diesen neuen Erwerbsvorgang mit Wirkung zum 1. Juli 2021 erweitert, so der gleich lautende Erlass des FinMin Baden-Württemberg (Az. FM3 S-4518-1 / 8).
Grunderwerbsteuer | Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine vertragliche Vereinbarung einer Herausgabe und Verpflichtung zur Abgabe der Erklärungen zur dinglichen Übertragung im Rahmen einer Vereinbarungstreuhand ein Rechtsgeschäft i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG darstellt (Az. II R 40/20).
Grunderwerbsteuer | Wie sinnvoll und dringend eine Senkung der Grunderwerbsteuer wäre, belegt eine aktuelle Studie des IfW Kiel. Der BdSt plädiert für eine Reduktion der Grunderwerbsteuersätze und für die Einführung von Steuerfreibeträgen beim Immobilien-Ersterwerb von Familien.
Grunderwerbsteuer | Eine niedrige Grunderwerbsteuer macht sich bezahlt. Sie führt zu einem vermehrten Wohnungsbau der Privatwirtschaft, der die Länder günstiger kommt, als über höhere Grunderwerbsteuersätze staatlichen Neubau in gleichem Umfang zu finanzieren. Dies zeigt eine Analyse des IfW Kiel anhand der beiden Bundesländer Bayern und Sachsen.
Mehrstufige Beteiligungsketten | Das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) regelt, ab wann die Grundstücke einer Untergesellschaft der Obergesellschaft gehören können.
Grunderwerbsteuer | Das FG Münster entschied, dass die für Zwecke der Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG erforderliche Vorbesitzzeit bei Aufspaltung einer KG der Gesellschafterin im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zugerechnet wird (Az. 8 K 169/21).
Grunderwerbsteuer | Streitig vor dem BFH war u. a. die Frage, ob die Höhe des Grunderwerbsteuersatzes bei einem grunderwerbsteuerlichen Erwerb im Flurbereinigungsverfahren an die Verwirklichung des Erwerbvorgangs oder an den Zeitpunkt der Steuerentstehung knüpft (Az. II R 7/20).
Umwandlungssteuer | Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die aufgrund einer Verschmelzung entstehende Grunderwerbsteuer nach einem Ergänzungstatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG zu den Kosten des Vermögensübergangs i. S. von § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006 gehört (Az. I R 25/20).
Grunderwerbsteuer | Ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für Ersterwerber von Wohneigentum kann aus Sicht mehrerer Experten dem Problem des oftmals zu geringen Eigenkapitals für den Immobilienerwerb entgegenwirken. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am 23.01.2023 deutlich.
Grunderwerbsteuer | Belässt der Grundstückskäufer ohne angemessene Vergütung dem Verkäufer (oder einem Dritten) Nutzungsrechte an dem Grundstück (Nießbrauchs- und Wohnungsrechte), liegt darin ein geldwerter Vorteil, den der Käufer für den Erwerb der Sache hingibt und der deshalb in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 5 K 2500/21).
Grunderwerbsteuer | Die Finanzbehörden der Länder haben erstmals Erlasse zum neuen Ergänzungstatbestand für grundbesitzende Kapitalgesellschaften veröffentlicht.
Grunderwerbsteuer | Der BFH hat zur sog. Konzernklausel (§ 6a GrEStG) entschieden, dass das „herrschende Unternehmen“ und die „abhängige Gesellschaft“ nach dem jeweiligen Umwandlungsvorgang zu bestimmen sind, für den die Grunderwerbsteuer nach dieser Norm nicht erhoben wird (Az. II R 13/20).
Grunderwerbsteuer | Der BFH entschied, dass bei dem Erwerb eines unerschlossenen Grundstücks von einer erschließungspflichtigen Gemeinde die Grunderwerbsteuer regelmäßig nur auf den Preis für das unerschlossene Grundstück zu zahlen ist. Dies gilt auch dann, wenn der Erwerber sich vertraglich verpflichtet, für die künftige Erschließung einen bestimmten Betrag an die Gemeinde zu zahlen (Az. II R 32/20).
Grunderwerbsteuer | Der BFH hatte bzgl. der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Waldflächen durch einen forstwirtschaftlichen Betrieb zu entscheiden, ob Aufwuchs als wesentlicher Bestandteil zum Grundstück gehört und damit Teil der Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Grunderwerbsteuer ist (Az. II R 36/19).
Grunderwerbsteuer | Wer ein Grundstück mit aufstehender Weihnachtsbaumkultur erwirbt, hat für den Teil des Kaufpreises, der auf die Bäume entfällt, keine Grunderwerbsteuer zu entrichten. So der BFH (Az. II R 45/19).
Grunderwerbsteuer | Ein inländisches Grundstück "gehört" einer Gesellschaft i. S. des § 1 Abs. 2a GrEStG nur dann, wenn es ihr im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für den nach § 1 Abs. 2a GrEStG der Grunderwerbsteuer unterliegenden Vorgang aufgrund eines zuvor unter § 1 Abs. 1 bis 3a GrEStG fallenden und verwirklichten Erwerbsvorgangs grunderwerbsteuerrechtlich zuzurechnen ist. Dies entschied der BFH (Az. II R 44/18).