Funktionsverlagerungen | Neue Vorschriften bei der Besteuerung von grenzüberschreitenden Verlagerungen führen zu einer Erhöhung der Transferpaketbewertungen.
Was ist Neu? | Die Bundesregierung informiert über die gesetzlichen Neuregelungen ab Dezember 2023.
Pflegestudiumstärkungsgesetz | Der vzbv begrüßt eine Gesetzesänderung zur Festsetzung des Krankenkassenbeitrags für freiwillig versicherte Selbstständige. Am 24.11.2023 hat der Bundesrat der Neuregelung (mit einem - eigentlich sachfremden - Änderungsantrag zum Pflegestudiumstärkungsgesetz) zugestimmt.
Immobilien als Kapitalanlage | Vermögensverwalter müssen wegen massiver Auswirkungen der Energiewende künftig auch den Immobilienbesitz ihrer Kunden berücksichtigen.
Was ist neu? | Laut Bundesregierung treten im Oktober 2023 folgende Änderungen in Kraft: Bei der Strafzumessung in Verfahren wird nun auch gewürdigt, ob Tatmotive geschlechtsspezifisch oder gegen die sexuelle Orientierung gerichtet waren. Außerdem wird in der EU der Verkauf von Mikroplastik schrittweise verboten.
Verrechnungspreise | Das Gesetz zur Umsetzung der sogenannten DAC-7-Richtlinie wirkt sich auch auf rechtliche Vorschriften im Bereich der Verrechnungspreise aus.
VRUG | Die Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie wird die deutsche Prozesslandschaft eher um ein weiteres Element ergänzen, als sie zu entlasten.
Was ist neu? | Neue Regelungen sollen laut Bundesregierung helfen, dass Fachkräfte aus dem Ausland schneller hier arbeiten können. Außerdem werden Ersatzfreiheitsstrafen bei Geldstrafe halbiert und charakteristische Aromen und Aromastoffe auch in Tabakerhitzern verboten. Diese und weitere Regelungen treten im August in Kraft.
Was ist Neu? | Die Bundesregierung gibt einen Überblick über die gesetzlichen Neuregelungen im Juni 2023.
Green IT | Die deutsche Bundesregierung hat im Kabinett ein neues Energieeffizienzgesetz beschlossen. Welche neuen Vorgaben dadurch entstehen.
Was ist neu? | Die letzten Atomkraftwerke werden abgeschaltet. Verwaltungsgerichtsverfahren für große Infrastrukturprojekte werden beschleunigt. Alle Corona-Schutzmaßnahmen entfallen. Vereinssitzungen können ohne Bestimmung in der Satzung hybrid oder virtuell stattfinden. Die Bundesregierung gibt einen Überblick über die gesetzlichen Neuregelungen im April 2023.
Vereinsrecht | Hybride und virtuelle Vereinssitzungen sind künftig unter einfacheren Voraussetzungen möglich. Eine vorherige Änderung der Vereinssatzung ist dafür nicht mehr erforderlich. Das bewirkt eine Änderung des im BGB geregelten Vereinsrechts, die am 21.03.2023 in Kraft tritt. Darauf weist das BMJ hin.
Was ist neu? | Die Energiepreisbremsen kommen, Studierende können eine Einmalzahlung beantragen, Energiesparmaßnahmen gelten weiter, Corona-Schutzmaßnahmen entfallen - und der Bau besonders klimafreundlicher Gebäude wird mit günstigen Krediten gefördert. Die Bundesregierung hat die gesetzlichen Neuregelungen im März 2023 zusammengestellt.
Aktienrecht | Nach dem Gesetz können nun Jahreshauptversammlungen virtuell oder in Form einer Präsenzveranstaltung durchgeführt werden.
Gesetzgebung | Das FinMin Sachsen hat einen Überblick über die zum Jahreswechsel 2022/2023 eintretenden steuerlichen Änderungen veröffentlicht.
Was ist neu? | Um die starken Preissteigerungen bei den Heizkosten abzumildern, treten auch im Dezember Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger in Kraft. Besonders Menschen mit kleinem Einkommen wird finanziell unter die Arme gegriffen. Außerdem gibt es Neuerungen in den Bereichen Klima, Gesundheit und Verbraucherschutz. Die Bundesregierung gibt einen Überblick.
Grundsicherung | Der Bundesrat hat am 25. November 2020 dem Bürgergeld-Gesetz zugestimmt, das im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war. Der Bundestag hatte kurz zuvor den Kompromissvorschlag bestätigt und seinen ursprünglichen Beschluss entsprechend verändert.
Software-Bereitstellung | Die Programmversionen mit den gesetzlichen Änderungen stehen Ende 2022 zum Abruf bereit. Voraussetzung sind die DATEV-Programme 16.0.
FISG | Das neue Gesetz zu Finanzdienstleistungen soll Wirtschaftsprüfern verlorenes Vertrauen zurückbringen. Diese Regeln treffen aber die falschen.
BEM-Verfahren | Bei der betrieblichen Wiedereingliederung eines langzeiterkrankten Mitarbeiters kann dieser nun auch eine Vertrauensperson hinzuziehen.