Geldwäschebekämpfung | Die BStBK hat die Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GWG) überarbeitet.
Finanzkriminalität | Auf Antrag mehrerer Länder hat der Bundesrat am 30.01.2026 eine Entschließung zum Kampf gegen Geldwäsche und Steuerbetrug gefasst.
Geldwäscheprävention | Die BRAK äußert Bedenken gegenüber der Neuregelung der Übermittlung der Daten der wirtschaftlichen Eigentümer an ein Zentralregister mittels EU-Durchführungsverordnung.
Geldwäscheprävention | Ab dem 10.07.2027 gilt das EU-Geldwäschepaket und damit auch die EU-Geldwäsche-Verordnung, die zahlreiche neue Pflichten bringt - auch für Anwältinnen und Anwälte, wenn sie bestimmte Arten von Geschäften betreuen. Was im Detail zu beachten ist, erläutert ein neues, umfangreiches Auslegungspapier der BRAK.
Geldwäschebekämpfung | Die EU-Kommission hat am 04.12.2025 die EU-Liste der Hochrisikoländer aktualisiert, die strategische Defizite in ihren nationalen Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen.
Geldwäschebekämpfung | Die EU-Kommission hat nach Prüfung und Bewertung Russland als Hochrisikoland für Geldwäsche eingestuft und auf die EU-Liste mit Hochrisikoländern aufgenommen.
Geldwäscheprävention | Damit die Financial Intelligence Unit (FIU) künftig Geldwäsche-Verdachtsmeldungen effizienter bearbeiten kann, wurden konkrete Vorgaben für Form und Inhalt der Meldungen geschaffen. Die Verordnung, die dies regelt, gilt ab dem 01.03.2026. Darauf weist die BRAK hin.
Geldwäschebekämpfung | Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stellt ab sofort im geschützten Bereich ihrer Website im Teilbereich „Fachliche Informationen“ Anwendungshinweise zur GwG-Meldeverordnung zur Verfügung. Das berichtet die WPK.
Geldwäschebekämpfung | Am 1. September 2025 wurde die Verordnung über die Form von und die erforderlichen Angaben in Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nach § 43 Abs. 1 und § 44 des Geldwäschegesetzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
EU-Steuern | Der Rat der EU hat die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke ohne Änderungen bestätigt. Die letzte Aktualisierungsrunde der Liste weist zwar positive Entwicklungen auf, sie umfasst jedoch weiterhin dieselben elf Länder und Gebiete wie zuvor.
Bekämpfung von Geldwäsche | Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und zehn weitere Mitgliedstaaten eingeleitet. Diese Länder haben es versäumt, die vollständige Umsetzung der 6. Geldwäscherichtlinie in nationales Recht mitzuteilen.
Geldwäschebekämpfung | Die WPK hat am 05.08.2025 ihre Übersichten der Länder mit hohem Geldwäscherisiko aktualisiert.
Geldwäschebekämpfung | Deutlich weniger Geldwäsche-Verdachtsmeldungen als im Vorjahr wurden laut dem gerade veröffentlichten Jahresbericht 2024 der Financial Intelligence Unit veröffentlicht. Grund seien bessere Meldungen und mehr Information über meldepflichtige Sachverhalte. Meldungen aus der Anwaltschaft sollen hingegen zugenommen haben. Das berichtet die BRAK.
Bekämpfung der Geldwäsche | Die Financial Intelligence Unit hat die WPK gebeten, darauf aufmerksam zu machen, dass die FIU ein Eckpunktepapier zur Bestimmung solcher Sachverhalte veröffentlicht hat, die grundsätzlich nicht die Meldepflicht des § 43 Abs. 1 GwG auslösen.
Bekämpfung der Geldwäsche | Wie in vergangenen Jahren überprüft die WPK als zuständige Aufsichtsbehörde auch in diesem Jahr die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Pflichten bei ihren Mitgliedern auf Basis einer IT-gestützten Zufallsauswahl von WP/vBP-Praxen. Der Fragebogen zur Erfüllung der geldwäscherechtlichen Pflichten ist für die ermittelten Praxen online auszufüllen. Die WPK macht auf die Mitwirkungspflicht aufmerksam.
Bekämpfung der Geldwäsche | Die Financial Action Task Force (FATF) hat die „Graue Liste“ und die „Schwarze Liste“ aktualisiert. Darauf weist die WPK hin.
Bekämpfung der Geldwäsche | Wesentlicher Inhalt ist eine Neustrukturierung des § 6 GwGMeldV-Immobilien, mit der sich meldepflichtige Sachverhalte teilweise ändern. Der Erhebungsbogen der WPK zur Ermittlung einer Meldepflicht nach der GwGMeldV-Immobilien wird derzeit überarbeitet.
GwGMeldV-Immobilien | Mit der Änderung der Verordnung zu geldwäscherechtlich meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich stärkt die Bundesregierung die Bekämpfung von Finanzkriminalität im Immobiliensektor. Das BMF hat im Einvernehmen mit dem BMJ die Änderungsverordnung zu der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) erlassen. Sie wurde am 20. Januar 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 17. Februar 2025 in Kraft.
Bekämpfung der Geldwäsche | WPK und BStBK haben ein gemeinsames Argumentationspapier zur künftigen Ausgestaltung der Aufsicht über sog. Selbstverwaltungseinrichtungen nach Art. 52 der neuen Geldwäscherichtlinie entwickelt.
Berufsstand | Anwaltliche Sammelanderkonten müssten nach dem Common Reporting Standard zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung gemeldet werden. Eine Ausnahme davon sollte eigentlich gesetzlich abgesichert werden. Um die Sammelanderkonten zu schützen, hat das BMF einen Nichtbeanstandungserlass bis Ende 2025 verlängert. Hierauf weist die BRAK hin.