GwGMeldV-Immobilien | Mit der Änderung der Verordnung zu geldwäscherechtlich meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich stärkt die Bundesregierung die Bekämpfung von Finanzkriminalität im Immobiliensektor. Das BMF hat im Einvernehmen mit dem BMJ die Änderungsverordnung zu der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) erlassen. Sie wurde am 20. Januar 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 17. Februar 2025 in Kraft.
Bekämpfung der Geldwäsche | WPK und BStBK haben ein gemeinsames Argumentationspapier zur künftigen Ausgestaltung der Aufsicht über sog. Selbstverwaltungseinrichtungen nach Art. 52 der neuen Geldwäscherichtlinie entwickelt.
Berufsstand | Anwaltliche Sammelanderkonten müssten nach dem Common Reporting Standard zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung gemeldet werden. Eine Ausnahme davon sollte eigentlich gesetzlich abgesichert werden. Um die Sammelanderkonten zu schützen, hat das BMF einen Nichtbeanstandungserlass bis Ende 2025 verlängert. Hierauf weist die BRAK hin.
Bekämpfung der Geldwäsche | Die Financial Action Task Force (FATF) hat die Listen der Länder aktualisiert, die unter verstärkter FATF-Beobachtung stehen („Graue Liste“) und die von der FATF eine Aufforderung zum Handeln erhalten haben („Schwarze Liste“). Darauf weist die WPK hin.
Geldwäschebekämpfung | Anwälte sind in bestimmten Fällen Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Um die dann nötige Identitätsprüfung ihrer Mandanten und die Risikobewertung zu erleichtern, hat die BRAK gemeinsam mit den Rechtsanwaltskammern Muster-Dokumentationsbögen veröffentlicht.
goAML Web | Wenn sich Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer bis zum 1. Januar 2025 nicht bei goAML anmelden, drohen empfindliche Bußgelder.
Strafrechtspflegestatistikgesetz | den Entwurf eines Strafrechtspflegestatistikgesetzes veröffentlicht. Ziel des Vorhabens ist es, die statistische Erfassung der Arbeit der Strafjustiz zu verbessern. Künftig sollen für alle maßgeblichen Abschnitte des Strafverfahrens aussagekräftige Daten zur Verfügung stehen - u. a. auch Informationen zu Meldungen nach dem Geldwäschegesetz.
Berufsstand | Bei ihrer 167. Hauptversammlung am 20.09.2024 in Chemnitz befassten sich die Kammerpräsidentinnen und -präsidenten u. a. mit aktuellen Entwicklungen im Zivilprozess und bei der Geldwäschebekämpfung und mit der kontroversen Frage der Singularzulassung beim BGH. Zudem erweiterten sie die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft.
VVBG | Neben dem Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz kommt ein weiterer Schritt, um Deutschlands Status als Geldwäscheparadies endlich zu beenden.
GwGMeldV-Immobilien | Bereits seit April 2023 gilt für Immobiliengeschäfte ein Barzahlungsverbot. Dieses will das BMF nun auch in der Verordnung umsetzen, die geldwäscherechtliche Meldepflichten für solche Geschäfte regelt. Die BRAK hält die Meldepflicht weiterhin für kritisch mit Blick auf die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht und regt Änderungen an.
Gesetzgebung | Das BMF hat den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich veröffentlicht. Er soll der Schaffung neuer Meldetatbestände dienen, um die Regelungen des § 16a Geldwäschegesetz zum Verbot der Barzahlung beim Erwerb von Immobilien abzubilden.
Geldwäschebekämpfung | Das LG Berlin I hat im sog. selbstständigen Einziehungsverfahren die Einziehung von insgesamt fünf Immobilien bzw. Miteigentumsanteilen an Immobilien sowie damit in Zusammenhang stehender Ansprüche aus Miet- und Pachtforderungen angeordnet. Das Gericht war der Überzeugung, dass die Immobilien mit rechtswidrig erlangtem Vermögen finanziert worden sind (Az. 502 KLs 17/21).
Geldwäscheprävention | Die BRAK hat die 8. überarbeitete und ergänzte Auflage ihrer Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz veröffentlicht. Sie enthalten Informationen u. a. zu Pflichten von Anwältinnen und Anwälten nach dem GwG, insbesondere auch in Bezug auf Sammelanderkonten.
Bekämpfung der Geldwäsche | Die Financial Action Task Force (FATF) hat die Listen der Länder aktualisiert, die unter FATF-Beobachtung stehen („Graue Liste“), und die von der FATF eine Aufforderung zum Handeln erhalten haben („Schwarze Liste“). Darüber informiert die WPK.
Geldwäschebekämpfung | Mit einem neuen Gesetz soll die Verschleierung von Vermögenswerten etwa im Zusammenhang mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung wirksamer bekämpft werden. Doch die geplante Regelung zur Einziehung solcher Vermögenswerte ist aus Sicht der BRAK verfassungswidrig.
EU-Recht | Am 19.06.2024 wurde die zum Geldwäschepaket gehörende Verordnung (EU) 2024/1624 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie gilt ab 10.07.2024 bzw. 10.07.2029 für Fußballvermittler und Profifußballvereine.
EU-Recht | Am 19.06.2024 wurde die zum Geldwäschepaket gehörende 6. Richtlinie (EU) 2024/1640 über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Bestimmungen der Richtlinie bis 10.07.2027 in nationales Recht umsetzen.
EU-Recht | Am 19.06.2024 wurde die zum Geldwäschepaket gehörende Verordnung (EU) 2024/1620 zur Einrichtung einer EU-Behörde zur Geldwäschebekämpfung (AMLA) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie gilt ab 01.07.2025.
EU-Recht | Das am 30.05.2024 vom Rat der EU angenommene Geldwäschepaket wurde am 19.06.2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Geldwäschebekämpfung | Am 30. Mai 2024 hat der Rat der EU die Kompromisstexte des Geldwäschepakets angenommen. Die BRAK hat den Legislativprozess aller drei Dossiers des Geldwäschepakets von Anfang an intensiv begleitet und eine drohende Gefährdung des Mandatsgeheimnisses sowie der anwaltlichen Selbstverwaltung angemahnt.