Forstschäden-Ausgleichsgesetz | Unter Bezugnahme auf das Abstimmungsergebnis des schriftlichen Verfahrens mit den obersten Finanzbehörden der Länder teilt das BMF die angepassten steuerlichen Regelungen des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes mit (Az. IV C 7 - S-1916 / 20 / 10003 :002).