Fondsmarktstärkungsgesetz | Am 21.10.2024 hat das BMF den Regierungsentwurf zum Fondsmarktstärkungsgesetz veröffentlicht. Mit dem Gesetz soll in erster Linie die Richtlinie (EU) 2024/927 (sog. AIFMD II) in deutsches Recht umgesetzt werden. Zur Umsetzung der AIFMD II hat der deutsche Gesetzgeber noch bis April 2025 Zeit. Die erstmalige Anwendung der Regelungen erfolgt dann verpflichtend ab 16. April 2026.
Berufspolitik | Die von der WPK angeregte Gleichstellung der Buchprüfungsgesellschaften mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in § 40a KAGB‑E hat Eingang in den Regierungsentwurf gefunden.
Gesetzgebung | Das BMF hat am 05.08.2024 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes veröffentlicht.