Immobilienbewertung | Die Werte von Immobilien im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungsteuer haben sich erhöht. Ein Übersteigen der Freibeträge droht.
Erbschaftsteuer | In Deutschland belegene Immobilien können lt. BFH steuerfrei vermacht werden, wenn der Erblasser dem Begünstigten die Immobilie durch ausländisches Vermächtnis zuwendet. Voraussetzung ist jedoch, dass weder der Erblasser noch der Begünstigte Deutsche sind und beide im Ausland leben (Az. II R 37/19).
Katastrophenerlass | Das Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion hat sehr großes menschliches Leid und massive Schäden an der Infrastruktur verursacht. Zur Unterstützung der Betroffenen hat das BMF Verwaltungserleichterungen zusammengefasst. Sie gelten für Maßnahmen, die vom 6. Februar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 durchgeführt werden (Az. IV C 4 - S-2223 / 19 / 10003 :019).
Erbschaftsteuer | Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob bei der Bewertung von kurzer Zeit nach dem Erbfall veräußerten land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen der gemäß § 166 BewG ermittelte Liquidationswert oder ein nachweislich niedrigerer gemeiner Wert als Grundbesitzwert für Zwecke der Erbschaftsteuer anzusetzen ist (Az. II R 39/20).
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Ab dem 1. Januar 2023 soll die Bewertung von Immobilien angepasst werden. Dadurch könnte die Erbschaft- und Schenkungsteuer für Immobilien steigen.
Familienunternehmen | Die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer setzt familiengeführten Betrieben in wirtschaftlicher Hinsicht zuweilen mächtig zu.
EU-Erbrechtverordnung | Unternehmer, die ihren Ruhestand im Ausland verbringen möchten, sollten sich mit der EU-Erbrechtsverordnung befassen, um Überraschungen zu vermeiden.
Erbschaftsteuer | Die Anforderungen bei der Aufspaltung eines Unternehmens sind exakt einzuhalten, um bei vermieteten Grundstücke eine Begünstigung zu erhalten.
Erbschaft-/Schenkungsteuer | Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob das auf einen ausländischen Trust übertragene Vermögen nicht in den Nachlass fällt, wenn sich der Erblasser eine umfassende Vermögensverfügungsbefugnis vorbehalten hat, sodass der Trust über das Vermögen im Verhältnis zum Erblasser nicht tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann (Az. II R 13/19).
Erbschaft-/Schenkungsteuer | Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob das italienische Rechtsinstitut der Erbschaftsannahme eine aufschiebende Bedingung i. S. des § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG darstellt, weshalb die Steuer nicht zum Todestag, sondern erst mit der Ausübung dieses Rechts entsteht (Az. II R 39/19).
Erbschaft-/Schenkungsteuer | Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG auch dann Anwendung findet, wenn beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft durch Tod der Abfindungsanspruch der Erben den Wert der Beteiligung übersteigt (Az. II R 2/19).
Familienunternehmen in der Krise | Das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht verzeiht auch in schwierigen Zeiten nicht jede Maßnahme des Unternehmers, bestehende Liquiditätslücken zu schließen.
Erbschaft-/Schenkungsteuer | Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Insolvenz einer Unterpersonengesellschaft bzw. die Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen der Unterpersonengesellschaft innerhalb der Frist des § 13a Abs. 5 ErbStG auf Ebene der Oberpersonengesellschaft steuerrelevant ist (Az. II R 10/18).
Erbschaftsteuer | Der BFH hat die Frage geklärt, ob auch ein auf Null Euro abgeschmolzener Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 Satz 2 ErbStG i. S. d. § 13a Abs. 2 Satz 3 ErbStG als berücksichtigt gilt (Az. II R 34/19).
Steuerstraftat des Erben | Bei der Erbschaftsteuer sollte man als Gesamtrechtsnachfolger auch berücksichtigen, dass die Verjährungsfristen nicht mit dessen Tod enden.
GmbH in der Nachfolge | Bei der Übertragung des Unternehmens sind in erster Linie die Vorgaben des Erschaftsteuergesetzes zu berücksichtigen.
Bewertungsgesetz | § 97 Abs. 1a BewG enthält Vorgaben zur Ermittlung des gemeinen Werts eines Anteils am Betriebsvermögen einer Personengesellschaft durch Aufteilung des gemeinen Werts des der Personengesellschaft gehörenden Betriebsvermögens. So entschied der BFH (Az. II R 43/17).
Erbschaft-/Schenkungsteuer | Der BFH nimmt Stellung zu Fragen der Erbschaftsteuer, nämlich ob die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Personengesellschaft einen anteiligen Wegfall des Verschonungsabschlags nach § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 ErbStG 2009 bewirkt und ob als maßgebender Zeitpunkt i. S. des § 13a Abs. 5 Satz 2 ErbStG der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens anzusehen ist (Az. II R 19/18).
Erbschaftsteuer | Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Begünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG auf den Wert des übertragenen Grundbesitzes im Zusammenhang mit der Übertragung eines Kommanditanteils auch zu gewähren ist, wenn die Anteilsübertragung unter die aufschiebende Bedingung der Handelsregistereintragung gestellt wurde? Ist ein zeitliches Auseinanderfallen der Übertragungszeitpunkte schädlich für die Steuerbegünstigung (Az. II R 38/17).
Erbschaftsteuer | Das FG Münster hat entschieden, dass die Verwaltungsvermögensquote bei der einheitlichen Schenkung mehrerer Kommanditanteile für jeden Anteil gesondert zu ermitteln ist, der Antrag auf Optionsverschonung nach § 13a Abs. 8 ErbStG a. F. nur einheitlich für die gesamte Schenkung gestellt werden kann (Az. II R 25/20).