Erbschaft-/Schenkungsteuer | Die rückwirkende Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG auf Schenkungen, die vor dem Inkrafttreten der Vorschrift am 09.11.2016 erfolgt sind, ist laut einem Urteil des BFH verfassungsrechtlich zulässig (Az. II R 7/23).
Erbschaftsteuer | Die Bundesregierung sieht keine Gründe, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in die günstige Steuerklasse I bei der Erbschaftsteuer einzustufen (BT-Drs. 21/4791).
Erbschaftsteuer | Zehn Stiftungen haben im Jahr 2024 eine Verschonungsbedarfsprüfung nach Paragraph 28a des Erbschaftsteuergesetzes beantragt (BT-Drs. 21/4304).
Erbschaft-/Schenkungsteuer | Der BFH hatte zu klären, ob der im Wege einer Schenkung erworbene Anteil an einem Kommanditanteil als Verwaltungsvermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. 3 in der am 30.06.2016 geltenden Fassung des Erbschaftsteuergesetzes zu qualifizieren ist‚ weil die Kommanditgesellschaft als Komplementärin an einer Kommanditgesellschaft auf Aktien beteiligt ist, deren Betriebsvermögen aus Verwaltungsvermögen besteht (Az. II R 54/22).
Erbschaft-/Schenkungsteuer | § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG fingiert eine Schenkung. Die Vorschrift enthält kein subjektives Tatbestandsmerkmal, weder in Gestalt eines Bewusstseins der Unentgeltlichkeit noch einer Bereicherungsabsicht. So entschied der BFH (Az. II R 19/24).
Erbschaftsteuer | Kommt es für die Ersatzerbschaftsbesteuerung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG auf die Rechtsfähigkeit der Stiftung in Deutschland an? Diese Frage hatte der BFH zu klären (Az. II R 30/22).
Abgabenordnung | Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob sich die "Kenntnis" i. S. des § 170 Abs. 5 Nr. 1 AO auf den tatsächlichen und rechtlich richtigen Erwerb bezieht, sodass ein nachträglich gefundenes Testament, welches zu einer abweichenden Aufteilung der Erbmasse führt, eine erneute Anlaufhemmung auslöst (Az. II R 28/22).
Erbschaft-/Schenkungsteuer | Die Steuerbefreiung für die lebzeitige Zuwendung eines Familienheims unter Ehegatten kann auch dann zu gewähren sein, wenn der eine Ehegatte das Familienheim in eine Ehegatten-GbR einlegt, an der die Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind. Dies hat der BFH entschieden (Az. II R 18/23).
Erbschaft-/Schenkungsteuer | Das FG Schleswig-Holstein hatte zum einen über die Frage zu entscheiden, ob für den schenkweisen Verzicht auf ein zuvor vorbehaltenes Nießbrauchsrecht an land- und forstwirtschaftlichen Flächen die Steuerbegünstigung der §§ 13a, 13b ErbStG (a. F.) zu gewähren ist, sowie zum anderen darüber, ob eine im Rahmen einer gemischten Schenkung vereinbarte aufschiebend bedingte Last auf den Tag der Steuerentstehung (= Abschluss des Schenkungsvertrages) abzuzinsen ist (Az. 3 K 28/24).
Erbschaftsteuer | Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob bei einer Besteuerung nach § 29 Abs. 2 ErbStG infolge eines Widerrufs einer vorangegangenen Schenkung von Betriebsvermögen weiterhin die Steuerbegünstigung des § 13a ErbStG angewendet werden kann (Az. II R 34/22).
Erbschaftsteuerliche Optionen | Zur Vermeidung von Erbschaftsteuer bieten sich für Eheleute im Unternehmensbereich verschiedene Möglichkeiten.
Erbschaftsteuer | Das ifo Institut regt eine Reform der Erbschaftsteuer an. Der Steuersatz soll auf 5 bis 10 % sinken und einheitlich für alle Vermögensarten gelten, damit Unternehmenserben die Steuerlast tragen können.
Höfeordnung ab 2025 | Die Bundesregierung nennt Details zur Änderung der Höfeordnung und der Verfahrensordnung für Höfesachen (BT-Drs. 20/14010). Das Gesetz wurde am 22.11.2024 vom Bundesrat verabschiedet und tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Erbschaftsteuer | Der BFH hatte zu klären, ob es sich bei den bei einer Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft angefallenen Beratungs- und Lagerkosten um Nachlassregelungskosten handelt, sodass diese als Nachlassverbindlichkeiten i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzugsfähig sind, oder ob es sich um nicht abzugsfähige Kosten der Nachlassverwaltung handelt (Az. II R 43/22).
Unter UNS | Die NOVUS Steuerberater PartG mbB von Artur Radke und Daniel Dominguez Schmeißer ist in mehrerer Hinsicht eine höchst ungewöhnliche Kanzlei.
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Mit der Umsetzung höchstrichterlicher Rechtsprechung stellt der Gesetzgeber eine konsequente Fortentwicklung der Kapitalverkehrsfreiheit sicher.
Erbschaft-/Schenkungsteuer | Verzichtet ein Kind zivilrechtlich wirksam gegenüber einem Elternteil auf seinen gesetzlichen Erbteil, dann hat dieser Verzicht für die Erbschaftsteuer nicht zur Folge, dass beim Versterben des Elternteils die Enkel des Erblassers den Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro erhalten. Vielmehr erhält der Enkel nur einen Freibetrag in Höhe von 200.000 Euro. Der Verzicht auf den gesetzlichen Erbteil eines Abkömmlings scheidet somit als „Steuersparmodell“ für die Enkel des Erblassers aus. Dies hat der BFH entschieden (Az. II R 13/22).
ZEW-Studie | Deutschland besteuert Erbschaften von Betriebsvermögen im internationalen Ländervergleich recht hoch. Bei Vererbungen an den Ehegatten weist Deutschland die stärkste Belastung auf, bei Vererbungen an ein Kind die dritthöchste. Zu diesem Schluss kommt ein internationaler Vergleich des Wirtschaftsforschungsinstituts ZEW – Leibniz Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen.
Erbschaft-/Schenkungsteuer | Der BFH hat sich mit der Frage auseinander gesetzt, ob im Falle der Jastrowschen Klausel die Vermächtnisschuld nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig ist (Az. II R 34/20).
Auswirkungen des KöMoG | Die nun für Personengesellschaften mögliche Option zur Körperschaftsbesteuerung kann erbschaft- und schenkungsteuerliche Auswirkungen haben.