EU-Recht | Um der weltweiten Vernichtung von Wäldern entgegenzuwirken, hat die EU eine Verordnung auf den Weg gebracht, die verhindern soll, dass bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte auf den europäischen Markt gelangen. Die gewerbliche Wirtschaft unterstützt das Ziel ausdrücklich – hält die aktuelle Ausgestaltung jedoch für kaum umsetzbar. Die DIHK unterbreitet Vorschläge für mehr Praxistauglichkeit.
EU-Entwaldungsverordnung | Unternehmen erhalten ein weiteres Jahr Zeit, um die neue EU-Entwaldungsverordnung umzusetzen, mit der der Verkauf in der EU von Produkten von abgeholztem Flächen gestoppt werden soll.
EU-Entwaldungsverordnung | Der Rat der EU und das EU-Parlament haben am 03.12.2024 eine vorläufige Einigung über eine vorgeschlagene gezielte Änderung der EU-Entwaldungsverordnung erzielt, deren Geltungsbeginn sich damit um 12 Monate verschiebt. Die vorläufige Einigung muss noch von beiden Institutionen bestätigt werden, bevor das förmliche Annahmeverfahren eingeleitet werden kann.