Digitaler Nachlass | Digitale Konten, aber auch E-Mails gehören zum Nachlass, ebenso wie etwa Briefe oder Tagebücher aus unserem analogen Leben. Das gilt nach einem richtungsweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 2018. Vollkommene Rechtssicherheit bringt aber auch diese Entscheidung nicht.
NUEWW 2017: Digitaler Nachlass | 58 Millionen Deutsche nutzen das Internet laut einer ARD/ZDF-Onlinestudie. Jeder weiß, dass er dabei Spuren hinterlässt. Facebook-Profil, E-Mail-Konto oder Video-on-demand. Wer erbt unsere Daten, wenn uns plötzlich etwas passiert? Und wie finden unsere Hinterbliebenen heraus, wo sie suchen müssen?