Einkommensteuer | Der nach Anwendung der sog. 30 %-Regelung von der niederländischen Besteuerung freigestellte Teil des Arbeitslohns ist nicht von der deutschen Bemessungsgrundlage auszunehmen, da es sich bei der Regelung um eine echte Steuerbefreiung und nicht um einen pauschalen Werbungskostenabzug handelt. So entschied das FG Düsseldorf (Az. 13 K 2867/20 E).
DBA Niederlande | Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob für einen in Deutschland wohnhaften Berufskraftfahrer, dessen Arbeitgeber in den Niederlanden tätig ist, das Fahrzeug als Ort der Arbeitsausübung gilt, sodass für während eines Arbeitstags sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland und/oder Drittstaaten zurückgelegte Fahrstrecken die dafür erhaltene Vergütung aufzuteilen ist (Az. I R 45/18).