Digitalisierung | Der Cyber Resilience Act wurde am 20.11.2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gilt ab dem 11.12.2027, wobei die Meldepflichten bereits am 11.09.2026 greifen.
EU-Recht | Der Rat der EU hat am 10.10.2024 einen neuen Rechtsakt in Bezug auf Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen angenommen, mit dem sichergestellt werden soll, dass Produkte - wie Heimkameras, Kühlschränke, Fernsehgeräte und Spielzeug, die vernetzt sind - sicher sind, bevor sie in Verkehr gebracht werden („Cyberresilienzgesetz“).