Corona-Überbrückungshilfen | Die Corona-Überbrückungshilfen haben in Bayern vor allem viele kleine Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten und in den besonders durch die Pandemie betroffenen Branchen erreicht. Zu diesem Ergebnis kommt das ifo Institut in einer ersten Auswertung der Hilfen im Auftrag der IHK für München und Oberbayern.
Corona-Überbrückungshilfen | Das BMWK weist darauf hin, dass Anwälte, die als prüfende Dritte für Mandanten Corona-Überbrückungshilfen beantragt haben, bis zum 31.08.2023 ihre Schlussabrechnungen einreichen müssen. Die BRAK weist auf die Voraussetzungen hin, um Schlussabrechnungen einreichen zu können.