Corona-Schlussabrechnungen | Der DStV hat Informationen zum Fristende zur Einreichung der Corona-Schlussabrechnungen am 30.09.2024 und zum weiteren Prozedere vom BMWK erhalten.
Berufsstand | Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können nur noch bis zum 30.09.2024 eingereicht werden. Das Bundeswirtschaftsministerium ruft prüfende Dritte dazu auf, diese letzte Möglichkeit für noch ausstehende Schlussabrechnungen zu nutzen. Hierauf weist die BRAK hin.
Berufsstand | Die WPK weist erneut darauf hin, dass die Frist am 30. September 2024 abläuft und nicht weiter verlängert wird. Reichen Unternehmen die Schlussabrechnungen über ihre prüfenden Dritten nicht fristgerecht ein, kann das BMWK dies verwaltungsgerichtlich weiterverfolgen und die gesamte Corona-Wirtschaftshilfe zurückfordern.
Zivilrecht | Impfärzte handelten im Rahmen der nationalen Corona-Impfkampagne hoheitlich. Bei etwaigen Aufklärungsfehlern kommen daher nur Staatshaftungsansprüche gegen den Staat in Betracht, nicht aber Schadenersatzansprüche eines Impfgeschädigten gegen die Ärzte persönlich. So entschied das OLG Stuttgart (Az. 1 U 34/23).
Berufsstand | Fragen einer praxisgerechten Abwicklung des Schlussabrechnungsverfahrens der Corona-Wirtschaftshilfen standen im Mittelpunkt eines aktuellen Dialogforums, zu dem das BMWK zahlreiche Vertreter aus den Bewilligungsstellen der Länder sowie des Berufsstands eingeladen hatte.