Steuern. Mit Recht! Der DATEV-Podcast | Das Bürokratieentlastungsgesetz IV soll die Bürokratie weiter reduzieren und Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung entlasten. Inwiefern es zu mehr Freiheit von Bürokratie beiträgt, sei den Experten überlassen.
Bürokratieentlastungsgesetz IV | Das Bundeskabinett hat am 04.12.2024 Änderungen an der Bürokratieentlastungsverordnung beschlossen. Die Bundesregierung hat die Verordnung damit an Maßgaben angepasst, die der Bundesrat im November vorgeschlagen hatte. Schon Anfang 2025 wird ein Großteil der Regelungen in Kraft treten.
Gesetzgebung | Der Bundesrat hat am 22.11.2024 der Bürokratieentlastungsverordnung nach Maßgabe zugestimmt. Diese Verordnung ergänzt das vierte Bürokratieentlastungsgesetz, das den Bundesrat im Oktoberplenum passiert hatte.