Vormundschafts- und Betreuungsrecht | Zum 1. Januar 2023 tritt das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Es stärkt die Selbstbestimmung von betreuten Menschen und die Qualität der rechtlichen Betreuung.
Betreuungsrecht | Der Bundesrat hat am 26. März 2021 der vom Bundestag beschlossenen Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt. Das Gesetz kann jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.
Betreuungsrecht | Der Bundesrat hat am 6. November 2020 umfangreich zu Plänen der Bundesregierung Stellung genommen, mit einem neuen Gesetz das Vormundschafts- und Betreuungsrecht zu reformieren.