Gesetzgebung | Mehrere Berufsgruppen sollen künftig eine höhere Vergütung erhalten: berufliche Betreuer, berufsmäßige Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspfleger. Zugleich soll die Vergütung von beruflichen Betreuern grundsätzlich neu gestaltet werden: Das System der Fallpauschalen soll vereinfacht werden. Auch ehrenamtliche Betreuer sowie ehrenamtliche Vormünder sollen von den neuen Regelungen profitieren. Ihre Aufwandspauschalen sollen angehoben werden. Das sieht eine vom BMJ vorgelegte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen vor, die das Bundeskabinett am 11. Dezember 2024 beschlossen hat.
Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung | Das BMJ ist verpflichtet, das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22.06.2019 bis spätestens Ende 2024 zu evaluieren. Dazu hat die BRAK Stellung genommen.