Kein Verstoß der polnischen Einzelhandelssteuer und der ungarischen Werbesteuer gegen Beihilferecht der Union
Beihilferecht | Die polnische Einzelhandelssteuer und die ungarische Werbesteuer verstoßen nicht gegen das Beihilferecht der Union. Der EuGH weist daher die Rechtsmittel der Kommission zurück und bestätigt die Urteile des Gerichts (Rs. C-562/19 P, C-596/19 P).