Bauvertragsrecht | Die Bundesregierung will mit Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) günstigeres Bauen ermöglichen. Dazu hat sie den Entwurf „eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus“ (BT-Drs. 20/13959) vorgelegt.
Bauvertragsrecht | Bauen in Deutschland soll einfacher, günstiger und schneller werden. Dazu soll das Bauvertragsrecht geändert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung am 06.11.2024 beschlossen.
Gebäudetyp-E-Gesetz | Mit dem "Gebäudetyp E"-Gesetz will das BMJ es erleichtern, innovativ und kostengünstig Wohnungen zu bauen. Dazu soll bei Bauverträgen leichter von Standards abgewichen werden können. Nach Ansicht der BRAK schaffen die geplanten Neuregelungen jedoch Folgeprobleme.
Gesetzgebung | Das BMJ schlägt eine Reform des Bauvertragsrechts vor und hat am 29.07.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (sog. Gebäudetyp-E-Gesetz) veröffentlicht.