Balkonkraftwerke und Eigentümerversammlungen | Der Bundesrat hat am 27.09.2024 Änderungen am Wohnungseigentums- und Mietrecht gebilligt, die u. a. das Anbringen von sog. Steckersolaranlagen - auch bekannt als Balkonkraftwerke - erleichtern. Eigentümerversammlungen können zukünftig auch rein online durchgeführt werden, wenn dies in der Wohnungseigentümergemeinschaft mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen wird.
Verfassungsrecht | Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine ohne mündliche Verhandlung und ohne Anhörung der Beschwerdeführerin (Vertrieb von Balkonkraftwerken) im Verfahren ergangene wettbewerbsrechtliche einstweilige Verfügung richtet (Az. 1 BvR 1728/23).