Berufsstand | Anwaltsvergütung kann nach geltendem Recht nur eingefordert werden, wenn die Anwältin oder der Anwalt eine handschriftlich unterzeichnete Rechnung übersandt hat. Das BMJ plant, diese Anforderungen zu modernisieren. Dazu hat die BRAK Vorschläge unterbreitet.
Berufsstand | Ein ehemaliger Rechtsanwalt ist weiterhin berechtigt und verpflichtet, offene Rechnungen zu unterzeichnen und bei den Mandanten einzufordern. Dies gelte auch dann, wenn kein Abwickler bestellt worden sei (BGH, Urteil IX ZR 189/21). Darauf weist die BRAK hin.