Berufsstand | Trotz abweichender Rechtsprechung ändert der BGH seine Meinung nicht: Für die Terminsgebühr reicht es, wenn der Gegner das Vergleichsangebot weiterleitet (Az. IX ZR 80/23). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 | Der Referentenentwurf für ein Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 sieht für die gesetzliche Anwaltsvergütung eine lineare Erhöhung von Wertgebühren um 6 % und von Festgebühren um 9 % vor. BRAK und DAV begrüßen die geplante Erhöhung, auch wenn sie hinter den Erwartungen der Anwaltschaft zurückbleiben.
Anwaltsgebühren | Zieht der Kläger in einem Kündigungsschutzprozess erst später einen Anwalt hinzu, müssen die Kosten dennoch erstattet werden. Die Rechtsanwaltsgebühren sind auch dann zu bezahlen, wenn der Anwalt in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren erst im Laufe des Berufungsverfahrens hinzugezogen wurde. Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit sei, dass die Hinzuziehung des Anwalts nicht „offensichtlich nutzlos“ war, so das BAG (Az. 4 AZB 24/23). Darauf weist die BRAK hin.
Anwaltsgebühren | Das OLG Bamberg hat sich in einer umstrittenen Frage positioniert: Für die Terminsgebühr müsse auch die Gegenseite involviert gewesen sein (Az. 2 WF 177/23). Darauf weist die BRAK hin.