Virtuelle Hauptversammlungen künftig dauerhaft möglich – Bundestag stimmt zu, Bundesrat billigt
Gesetzgebung | Der Bundesrat hat am 08.07.2022 den Gesetzentwurf zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung weiterer Vorschriften (20/1738), der am 07.07.2022 vom Bundestag in 2./3. Lesung nach Maßgabe der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (20/2653) mehrheitlich angenommen wurde, gebilligt.