Abgabenordnung | Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass der Begriff der Förderung des demokratischen Staatswesens sich aus grundrechtlich verbürgten Prinzipien, Rechten und Werten ableiten lassen muss. Dazu gehört insbesondere die Förderung der Ausübung der grundgesetzlich verbürgten Grundrechte, wie im Streitfall der Meinungsfreiheit, sowie die Förderung allgemeiner demokratischer Teilhabe, die sich aus dem Demokratieprinzip ergibt (Az. 8 K 8012/23).
Abgabenordnung | Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass der Begriff der Förderung des demokratischen Staatswesens sich aus grundrechtlich verbürgten Prinzipien, Rechten und Werten ableiten lassen muss. Dazu gehört insbesondere die Förderung der Ausübung der grundgesetzlich verbürgten Grundrechte, wie im Streitfall der Meinungsfreiheit, sowie die Förderung allgemeiner demokratischer Teilhabe, die sich aus dem Demokratieprinzip ergibt (Az. 8 K 8198/22).
Abgabenordnung | Mit Artikel 23 Nummer 3 des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes wurde mit Wirkung ab 1. Januar 2024 ein neuer § 14b AO eingeführt. Steuerverwaltungsakte an eine Britische Limited mit Verwaltungssitz im Inland sind daher lt. BMF ab 1. Januar 2024 an die Limited selbst zu richten, soweit die Limited nach materiellem Recht Steuerschuldner ist. Steuerforderungen, die auf einem gegen die Limited ergangenen Leistungsgebot beruhen, sind ab 1. Januar 2024 ihr gegenüber geltend zu machen (Az. IV D 1 - S-0284 / 20 / 10006 :003).
Umsatzsteuer | Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine Steuerberechnung einen sonstigen Verwaltungsakt i. S. d. § 118 Satz 1 AO mit dem Regelungsgehalt darstellt, dass die darin berechnete Steuerforderung wegen (angeblicher) Vorsteuerberichtigungen nicht mittels Steuerbescheid gegen den Kläger festgesetzt werden kann, weil es sich nicht um eine Masseverbindlichkeit i. S. v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO handelt (Az. V R 29/21).
Abgabenordnung | Gegen die gesetzliche Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch für Zeiträume nach dem 31.12.2018 keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies entschied der BFH (Az. X R 30/21).
Abgabenordnung | Der BFH nahm Stellung zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe des Säumniszuschlags in den Jahren 2016 und 2017 (Az. XI B 38/22).
Abgabenordnung | Die Höhe der Aussetzungszinsen nach §§ 237, 238 AO von monatlich 0,5 % ist verfassungsgemäß. Die Entstehung von Aussetzungszinsen beruht grundsätzlich auf einem Antrag der Steuerpflichtigen oder wird jedenfalls bewusst in Kauf genommen. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Unvereinbarkeitserklärung hinsichtlich der Zinshöhe bei der sog. Vollverzinsung nach § 233a Abgabenordnung auf diese beschränkt. Die Unvereinbarkeitserklärung erstreckt sich ausdrücklich nicht auf andere Verzinsungstatbestände. So das FG Baden-Württemberg (Az. 1 K 180/22).
Abgabenordnung | Am 1. Januar 2024 treten das Personengesellschaftsrechtsreformgesetz (MoPeG) und die damit zusammenhängenden Änderungen der AO durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz in Kraft. Mit dem BMF-Schreiben (Az. IV D 1 – S-0062 / 23 / 10005 :001) wird der Anwendungserlass zur AO an diese Rechtsänderungen zeitgleich angepasst.
Abgabenordnung | Entgegen V 5.2 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Dienstanweisung des BZSt zum Kindergeld nach dem EStG 2023 (DA-KG 2023) enthält § 67 Satz 1 EStG kein Unterschriftserfordernis. So der BFH (Az. III R 38/21).
Abgabenordnung | Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob das dem amtlichen Vollmachtsmuster beizufügende „Beiblatt zur Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“ in die Auslegung der Vollmacht einzubeziehen ist (Az. II R 19/21).
Abgabenordnung | Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass sich der Drei-Tages-Zeitraum gem. § 122 Abs. 2a AO nach § 108 Abs. 3 AO auf den Ablauf des nächstfolgenden Werktags verschiebt, wenn der Zeitraum regulär an einem Sonntag, einem gesetzlichen Feiertag oder einem Sonnabend endet (Az. 3 K 3067/23).
Abgabenordnung | Erbschaft-/Schenkungsteuer | Wird in einem Bescheid über die Feststellung eines Grundbesitzwertes zum Zwecke der Erbschaftsteuer ein Grundstück so fehlerhaft bezeichnet, dass nicht mehr eindeutig bestimmbar ist, was von der Feststellung genau umfasst sein soll, ist der Bescheid nichtig und kann von Seiten der Finanzbehörde auch ohne Zustimmung des Betroffenen aufgehoben werden. Dies entschied das FG Hessen (Az. 3 K 240/22).
Abgabenordnung | Das amtliche Muster des BMF für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen durch Lohnsteuerhilfevereine wird mit sofortiger Wirkung um den Fall einer nach dem StBerG zulässigen Vertretungsbefugnis in Feststellungsverfahren nach §§ 179 ff. AO erweitert. (Az. IV D 1 - S-0202 / 22 / 10001 :001).
Abgabenordnung | Eine unzutreffende Auslegung des Zollkodexes durch die nationale Zollbehörde führt zu einer Verzinsung von daraus entstandenen Rückzahlungsansprüchen. So entschied das FG Hessen (Az. 7 K 998/20).
Abgabenordnung | DAC 6 | Die EU-Kommission hat ihre Initiative zur Straffung von Berichtspflichten veröffentlicht. Damit sollen konkrete Ideen ermittelt werden, wie insbesondere KMU entlastet werden können. Ganz oben auf der Forderungsliste des DStV: Die Streichung der Meldepflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungen.
Abgabenordnung | Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob von der Entnahme eines Steuergegenstands aus dem Steuerlager abgesehen werden kann, wenn abzusehen ist, dass die dadurch entstehende Verbrauchsteuer nicht entrichtet werden kann (Az. VII R 47/20).
Abgabenordnung | Säumniszuschläge für fällige Kindergeldrückforderungen sind in einem Abrechnungsbescheid nach Art, Zeitraum und Betrag getrennt aufzuführen; die Abrundung auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag erfolgt monatsbezogen. Dies entschied der BFH (Az. III R 37/22).
DSGVO | Abgabenordnung | Das Finanzamt darf für sämtliche Maßnahmen im Steuerverfahrensrecht personenbezogene Daten verarbeiten - die Erlaubnisnorm der AO ist DSGVO-konform. Auf diese Entscheidung des BFH weist die BRAK hin (Az. IX R 32/21).
Abgabenordnung | Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein Einspruch mit "einfacher" E-Mail erfolgen kann oder ob eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Nutzung einer De-Mail vorausgesetzt wird (Az. III R 26/22).
Umsatzsteuer | Der BFH nahm dazu Stellung, ob es im deutschen Umsatzsteuerrecht eine Regelung i. S. v. Art. 184 MwStSystRL gibt, die eine nachträgliche Korrektur eines zu Unrecht gewährten Vorsteuerabzugs mit Wirkung im Moment der Entdeckung des Rechtsirrtums ermöglicht und ob in diesen Fällen die Vorschrift des § 15a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 UStG nicht angewandt werden kann (Az. V R 49/20).