Einkommensteuer | Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob bei Rückzahlung bereits vereinnahmter und versteuerter Erstattungszinsen aufgrund einer im Rahmen des § 233a Abs. 5 AO geänderten Zinsfestsetzung negative Einnahmen aus Kapitalvermögen nur insoweit zu berücksichtigen sind, als die gegenläufigen Zinsfestsetzungen auf denselben Unterschiedsbetrag und denselben Zeitraum entfallen (Az. VIII R 8/21).
Abgabenordnung | Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein Organträger gegenüber dem FA die Umsatzsteuer 2012 aus der geänderten Steuerschuldnerschaft mit dem Bauträger schuldet, wenn der Organträger durch eine umsatzsteuerliche Organschaft Steuerschuldner ist, gleichzeitig über das Vermögen der Organgesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und der Bauträger die Erstattung der von ihm entrichteten Umsatzsteuer beantragt hat (Az. V R 5/21).
Abgabenordnung | Das BMF hat einen Hinweis auf die Veröffentlichung der aktuellen Version der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler (Version 1.0) bekanntgemacht (Az. IV D 2 - S-0316-a / 19 / 10007 :004).
Abgabenordnung | Das FG Münster entschied, dass ein Steuerbescheid bei fehlerhafter Berücksichtigung elektronisch übermittelter Daten nach § 175b AO unabhängig von der Fehlerquelle und somit auch dann geändert werden kann, wenn der Fehler ebenso bei Vorlage einer Bescheinigung in Papierform aufgetreten wäre (Az. 8 K 294/23 E).
Abgabenordnung | Die Bayerische Staatsregierung hat steuerliche Erleichterungen und finanzielle Hilfen für von dem Unwetter am 26./27.08.2023 Betroffene beschlossen.
Abgabenordnung | Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob die Festsetzungsverjährung zwischen einer Erwerbsanzeige in 2013 und einem Festsetzungsbescheid in 2018 eintritt oder ob die Voraussetzungen für eine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 AO für die Feststellungen der Grundbesitzwerte ohne Prüfung des Einzelfalls uneingeschränkt vorliegen (Az. II R 10/21).
Abgabenordnung | Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein Schließfach und ein Spind, die einem als Subunternehmer mit der Wartung von Flugzeugen befassten Ingenieur zur Aufbewahrung der von ihm zu stellenden Werkzeuge zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung stehen, eine feste Einrichtung i. S. v. Art. XI Abs. 1 Satz 1 DBA-Großbritannien 1964/1970 bzw. eine Betriebsstätte i. S. v. Art. 5 DBA-Großbritannien 2010 sind (Az. I R 47/20).
NATO-Truppenstatut | Das Schreiben zeigt auf, wie die Anwendung von Artikel X Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 NATO-Truppenstatut für die Besteuerung von Mitgliedern einer Truppe, Mitgliedern eines zivilen Gefolges und Fachkräften nach dem NATO-Truppenstatut, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung des BFH erfolgt (Az. IV B 4 - S-1311 / 20 / 10002 :009).
Abgabenordnung | Das BMF-Schreiben führt die steuerlichen Folgen einer nach dem 31. Dezember 2020 vorgenommenen Löschung einer nach dem Recht des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich) gegründeten Limited aus dem britischen Handelsregister (Companies House) auf (Az. IV C 2 - S-2701 / 19 / 10001 :004).
Abgabenordnung | Der BFH hatte zur Nacherhebung von Schaumweinsteuer zu entscheiden (Az. VII R 59/20).
Abgabenordnung | Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob dem FA ein Verschulden i. S. des § 56 FGO vorzuwerfen ist, wenn bei der Nutzung des Programms Elster-Crossmailer ein technischer Fehler im Rechenzentrum auftritt, der dem FA bei der Versendung an den BFH (noch) nicht bekannt war (Az. XI R 34/21).
Einkommensteuer | Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob die Erstattung von in der Vergangenheit geleisteten Beiträgen zur Krankenversicherung, die auf einer sozialversicherungsrechtlichen Umqualifizierung des Versicherungsverhältnisses beruht, einen gemäß § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG steuerbaren Erstattungsüberhang auslösen kann (Az. X R 27/21).
Abgabenordnung | Das Niedersächsische FG hatte darüber zu entscheiden, ob das Finanzamt die bei Veranlagung in zu geringer Höhe als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angesetzten Vorsteuererstattungsbeträge nach formeller Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids korrigieren darf, wenn eine Überprüfung des Zahlungsvorgangs aufgrund des Risikomanagementsystems im Rahmen der Veranlagung unterblieben war (Az. 9 K 90/22).
Abgabenordnung | Die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder wurden an das geänderte BMF-Schreiben vom 5. Juli 2023 angepasst (Az. FM3 - S-0336-1 / 18).
Einkommensteuer | Der BFH nahm dazu Stellung, ob im Rahmen einer gesonderten Feststellung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft auch über die Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen i. S. des § 34b EStG zu entscheiden ist (Az. VI R 12/21).
Abgabenordnung | Der Anwendungserlass des BMF zu § 146a der Abgabenordnung wird ab dem 1. Januar 2024 neu gefasst. Hierbei wird insbesondere auf die notwendigen Ergänzungen für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler eingegangen (Az. IV D 2 - S-0316-a / 20 / 10003 :006).
Abgabenordnung | Das FG Hamburg hatte zu entscheiden, ob die Voraussetzungen für die Anwendung der Dreitagesfiktion gegeben waren, da der Zeitpunkt der Bekanntgabe eines Steuerbescheides strittig war (Az. 5 K 92/22).
Abgabenordnung | Dem Erlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer steht nicht entgegen, dass es zu mehreren aufeinanderfolgenden jahresübergreifenden Umsatzverlagerungen kommt. So entschied der BFH (Az. V R 30/20).
Abgabenordnung | Das BMF-Schreiben vom 30. Juli 2008 wird hinsichtlich der Anwendung in grenzüberschreitenden Sachverhalten ergänzt (Az. IV D 1 - S-0223 / 20 / 10001 :003).
Gewerbesteuer | Übernimmt eine GmbH, in deren Gesellschaftsvermögen sich neben Grundbesitz und gegebenenfalls Kapitalvermögen auch Beteiligungen an vermögensverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaften befinden, ohne Vermögensbeteiligung, aber gegen Haftungsvergütung die Komplementärhaftung in einer KG, stellt jedenfalls die Nutzung des Absicherungspotenzials ihres Beteiligungsvermögens eine für die erweiterte Kürzung schädliche Nebentätigkeit dar. So der BFH (Az. III R 53/20).