Der Bundesrat hat am 12.05.2017 dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt; damit sollen vor allem kleine Unternehmen von Bürokratie befreit werden.
Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen wurde z. B. rückwirkend zum 01.01.2017 von 150 ? auf 250 ? brutto angehoben. Änderungen gab es u. a. auch bei den Fristen für die Aufbewahrung von Lieferscheinen.
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