UStVA-Übermittlung - 26. Februar 2021

Zusätzliche Übermittlungszeiten über das DATEV-Rechenzentrum

Ab sofort gibt es am gesetzlichen Übermittlungstermin sowie montags bis freitags zwei zusätzliche Übermittlungszeiten für die Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) und der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung (USt 1/11) über das DATEV-Rechenzentrum.

Künftig werden zusätzlich um 11 Uhr und um 15 Uhr die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) und die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung (USt 1/11) über das DATEV-Rechenzentrum an die Finanzverwaltung übermittelt.

DÜ-Protokoll mit EDIT-Ticket früher verfügbar

Das bedeutet: Buchführungen inkl. sofort fälliger UStVA, die Sie im Zeitraum von 8 Uhr bis 11 Uhr an das DATEV-Rechenzentrum senden, können Sie direkt um 11 Uhr – statt wie bisher erst um 13 Uhr – in der Übersicht „Datenübermittlung Finanzverwaltung“ unter „übermittelte Daten“ einsehen. Damit können Sie auch das DÜ-Protokoll mit der Elster-Transfer-Ticketnummer (EDIT) direkt um 11 Uhr ausgeben.

Für Buchführungen, die Sie im Zeitraum von 13 Uhr bis 15 Uhr senden, gilt analog: Bereits um 15 Uhr können Sie die Prüfung und Ausgabe des DÜ-Protokolls mit der EDIT vornehmen. Bisher war das am gesetzlichen Übermittlungstermin erst um 18 Uhr möglich.

Prozesse rund um die RZ-Übermittlung der UStVA und USt 1/11 flexibler gestalten

Ihr Vorteil: Der Prozess – vom Bereitstellen bzw. Übermitteln der UStVA und USt 1/11 über das Prüfen in der Übersicht „Datenübermittlung Finanzverwaltung“ bis hin zum Eingang bei der Finanzverwaltung – wird schneller.

Dadurch, dass Ihnen die Bestätigung des Eingangs der UStVA bzw. des USt 1/11 von der Clearingstelle der Finanzverwaltung schneller vorliegt, können die Arbeitsabläufe in der Kanzlei sowie im Unternehmen flexibler und durchgängiger organisiert werden.