Datenschutz bei DATEV - 10. November 2015

Zertifikat als Nachweis für Mitglieder erneuert

DATEV hat erneut nachgewiesen, den Datenschutz gesetzeskonform zu gestalten und Maßnahmen wirksam umzusetzen.

Wer Daten zur Verarbeitung weitergibt (Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG), ist gesetzlich verpflichtet, seinen Dienstleister vor der Auftragsvergabe und danach regelmäßig zu kontrollieren. Seit August 2006 beauftragt DATEV die Zertifizierungsgesellschaft DQS GmbH Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen mit jährlichen freiwilligen Datenschutzauditierungen nach § 9a BDSG. Für die jüngste Überprüfung hat die DQS GmbH die zentralen Standorte in Nürnberg als auch ausgewählte DATEV-Niederlassungen durchleuchtet.

Das im Oktober 2015 ausgestellte Zertifikat bescheinigt DATEV erneut die uneingeschränkte Datenschutzkonformität sowie die Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen.

Das Zertifikat ist drei Jahre gültig und dient den Mitgliedern als Kontroll-Nachweis gegenüber Geschäftspartnern und Aufsichtsbehörden.

Mehr zum Zertifikat und weitere Informationen auf www.datev.de/datenschutz.