Dienstleistungskatalog - 21. August 2017

Zeigen, was im Honorar steckt

Die Honorarabrechnung ist für Mandanten oft schwer zu durchschauen. Transparenz und Nachvollziehbarkeit schafft ein Dienstleistungskatalog.

Die Autoreparatur in der Werkstatt, der Cappuccino im Café oder der neue Haarschnitt beim Friseur – dank einer Preis­liste weiß ich als Kunde, was ich bekomme und wie viel ich dafür zahle. Dagegen ist die Honorarabrechnung der Steuerberater für Mandanten immer noch ein Buch mit sieben Siegeln. Die Folge: ratlose Mandanten und im schlimmsten Fall Diskussionen ums Honorar. Thomas Eckes ist Bilanzbuchhalter (IHK) in der Kanzlei Ralf Bäcker in Bad Kreuznach und hat mit einem Dienstleistungskatalog Transparenz geschaffen.

DATEV magazin: Herr Eckes, warum hat Ihre Kanzlei einen Dienstleistungskatalog?

THOMAS ECKES: Aufgrund des Feedbacks unserer Mandanten. Wir haben 2015 an einer Mandantenbefragung von DATEV teilgenommen. Dadurch haben wir erfahren, dass sie unsere Honorare nicht nachvollziehen konnten. Also, für welche Leistungen und Positionen sie bezahlen.

DATEV magazin: Was enthält Ihr Dienstleistungskatalog?

THOMAS ECKES: Wir konzentrieren uns auf den Lohn. Das ist einer unserer Schwer­punkte. Außerdem fand ich, dass wir hier noch zu günstig waren. Ein Dienst­leis­tungs­katalog ist ein schöner Anlass, um die Preise abzuwägen, da man prüfen muss, was man alles für den Mandanten erledigt und was das kostet. Im Alltag vergisst man das oft. Auch Nebenleistungen werden gerne übersehen – Steuerberater wissen nur bedingt, was ein Lohnsachbearbeiter im Einzelnen macht. Beim ­Erstellen des Dienst­leistungs­katalogs haben wir alle Leistungen gelistet und unsere Mitarbeiter befragt – da wird man sich seiner Dienstleistung wieder bewusst.

DATEV magazin: Wie haben Ihre Mandanten reagiert, als Sie den Dienstleistungskatalog eingeführt haben?

THOMAS ECKES: Im Grunde kam keine Reaktion. Das hatte ich auch so erwartet. Ich habe mich vorweg mit Kollegen ausgetauscht, die schon Dienstleistungskataloge hatten. Nur ­einem Mandanten waren die Leistungen zu teuer. Er wollte ­alles vor und nach der Lohnabrechnung selbst abwickeln.

DATEV magazin: Und macht er das jetzt?

THOMAS ECKES: Er hat einige Tage selbstständig gearbeitet, nachdem wir ihm die einzelnen Schritte erklärt hatten. Dann rief er uns an und übertrug uns wieder die Bearbeitung – er fand, unser Honorar sei für den Aufwand vollkommen gerechtfertigt.

DATEV magazin: Ein Blick in die Zukunft – was haben Sie noch vor?

THOMAS ECKES: Die Finanzbuchführung würde ich gerne bis zum diesjährigen Jahreswechsel in einen zweiten Katalog aufnehmen. Ich orientiere mich wieder an der Vorlage von DATEV und kontaktiere eine Kooperationskanzlei, die gut in der Finanzbuchhaltung aufgestellt ist. Man kann ja Pakete oder einzelne Dienstleistungen berechnen, dazu hätte ich gerne Erfahrungswerte.

DATEV magazin: Was würden Sie anderen Steuerberatern empfehlen?

THOMAS ECKES: Erstellt auf jeden Fall einen Dienstleistungskatalog. Die Unter­stützung von DATEV ist super, und es gibt auch Kooperationskanzleien, die bei Fragen gerne weiterhelfen. Ich kann nur empfehlen, mit einem Teilbereich anzufangen und nicht alles abzubilden. Das spart nicht nur Kapazitäten im Tagesgeschäft, sondern man kann anhand eines Teils der Mandanten testen, wie der Katalog aufgenommen wird. Den Lohn halte ich für prädestiniert – da kann man zeigen, welcher Aufwand in einer Lohnabrechnung steckt.

Foto: sorbetto / Getty Images

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Weitere Informationen zum Thema unter: www.datev.de/dienstleistungskatalog