Die elektronische Kommunikation von Kanzleien mit der Finanzverwaltung wird in den kommenden Jahren die Arbeit vieler Steuerberater erleichtern. Mit DATEV E-Steuern haben wir dieser Entwicklung Rechnung gezollt. Uns hat die Frage interessiert, was sich konkret in den Kanzleien ändert. Nachgefragt haben wir bei Steuerberaterin Silvia Gnensch: DATEV E-Steuern. Darunter verstehen wir die elektronische Steuerkontoabfrage, die…
Die elektronische Kommunikation von Kanzleien mit der Finanzverwaltung wird in den kommenden Jahren die Arbeit vieler Steuerberater erleichtern. Mit DATEV E-Steuern haben wir dieser Entwicklung Rechnung gezollt. Uns hat die Frage interessiert, was sich konkret in den Kanzleien ändert.
Nachgefragt haben wir bei Steuerberaterin Silvia Gnensch:
DATEV E-Steuern. Darunter verstehen wir die elektronische Steuerkontoabfrage, die Freigabe der Steuererklärung, die elektronische Übermittlung und den elektronischen Bescheidabgleich. Nutzen Sie alle diese Möglichkeiten?
Ja, am längsten nutzen wir Steuerkonto online pro für die elektronische Abfrage des Steuerkontos beim Finanzamt. Wir übermitteln fast alle Steuererklärungen elektronisch an das Finanzamt und wir führen nach Bearbeitung der elektronisch eingereichten Steuererklärung einen ersten elektronischen Bescheidabgleich durch.
In der Vergangenheit ist uns ein einmaliger Aufwand entstanden: Und zwar als wir einige technische Voraussetzungen geschaffen und von den Mandanten Vollmachten und Bestätigungen eingeholt haben. Aber wenn das alles einmal erledigt ist, profitiert man enorm von den elektronischen Lösungen, die ich vorhin genannt habe. Und deshalb werden wir auch auf jeden Fall DATEV Freizeichnung online nutzen, wenn es 2014 freigegeben ist.
Seit Januar 2013 steht Ihnen die „Elektronische Übermittlung“ im Arbeitsplatz zur Verfügung. Was schätzen Sie an dieser Neuerung besonders?
Generell schätzen wir die Möglichkeit, Steuererklärungen elektronisch zu übermitteln. Damit ist die Sicherheit gegeben, dass die gesamte Steuererklärung ohne große Zeitverzögerung beim Finanzamt ankommt. Es können keine Steuerklärungen auf dem Postweg abhandenkommen. Somit ist der Eingang beim Finanzamt sehr schnell und sicher. Wir haben außerdem die Erfahrung gemacht, dass elektronisch übermittelte Steuererklärungen durch das Finanzamt schneller und ohne Erfassungsfehler bearbeitet werden.
Über die neue Übersicht im Arbeitsplatz „Elektronische Übermittlung“ lässt sich der Eingang beim Finanzamt sofort im Bearbeitungsstatus durch Abruf und Anzeige einsehen. Für Zwecke der elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen kann man auch mehrere Erklärungen auf einmal senden oder den Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung durch Terminsetzung festlegen. Erwähnenswert ist noch, dass der elektronische Bescheidabgleich nur erfolgen kann, wenn vorher die Daten der Steuererklärung auch elektronisch übertragen wurden.
Mit elektronischen Arbeitsabläufen lassen sich sicher Arbeitsabläufe beschleunigen. An welchen Punkten sparen Sie aus Ihrer Sicht mit E-Steuern die meisten Prozesskosten?
Die größten Prozesskosten sparen wir mit der elektronischen Steuerkontoabfrage beim Finanzamt. Früher musste man oft aufwändige und zeitraubende Telefonate mit dem Finanzamt führen, um z.B. offene Steuerbeträge zu erfragen oder bei bestimmten Steuerarten geleistete Zahlungen des Mandanten mit den jeweiligen Sollstellungen des Finanzamtes abzugleichen. Jetzt kann man auf sehr einfache Art und Weise die gewünschten Abfrageergebnisse nach nur einer Anschaltung bei der Finanzverwaltung auf dem Bildschirm sehen bzw. gleich drucken. Die elektronische Übermittlung bei DATEV ist insgesamt ein sehr einfaches Verfahren, das durch die Komfortverbesserungen seit Anfang des Jahres noch praktischer geworden ist.
Profitieren auch Ihre Mandanten davon, dass Sie ihre Steuererklärungen elektronisch bearbeiten?
Wie schon erwähnt, haben wir die Erfahrung gemacht, dass elektronisch übermittelte Steuererklärungen schneller durch das Finanzamt bearbeitet werden. Gerade bei Mandanten die eine Steuererstattung erwarten, spielt das eine große Rolle. Des Weiteren liegen durch die elektronische Übermittlung weniger Erfassungsfehler vor, die dann unter Umständen wieder zum Beispiel zu Änderungsanträgen oder Einsprüchen führten. Der diesbezügliche Aufwand minimiert sich mit der elektronischen Übertragung von Steuererklärungen erheblich.
Ab 2014 können Sie DATEV Freizeichnung online nutzen. Damit stellen Sie Ihren Mandanten die Steuererklärung elektronisch zur Verfügung. Und Ihre Mandanten zeichnen sie direkt im Portal frei. Welche Vorteile haben alle Beteiligten von der elektronischen Zusammenarbeit?
Durch DATEV Freizeichnung online kommunizieren wir nicht nur mit dem Finanzamt elektronisch, sondern auch mit den Mandanten. Um ihre Steuererklärung freizuzeichnen, müssen die Mandanten nicht erst mit uns einen für beide Seiten geeigneten Termin vereinbaren, dann zu uns ins Steuerbüro kommen, Parkplatz suchen und so weiter … Die Mandanten können bequem von zu Hause aus die in der jeweiligen Steuererklärung gemachten Daten, Berechnungen usw. nachvollziehen und kontrollieren. Gegebenenfalls klären wir noch Fragen. Und wenn alle in der Steuererklärung getätigten Angaben vollständig und richtig sind, dann zeichnen die Mandanten die jeweilige Steuererklärung für die elektronische Übermittlung frei. Wenn dann alles in Ordnung ist, senden wir die Steuererklärung zum vereinbarten Termin elektronisch an das Finanzamt.
Alle Informationen zu DATEV E-Steuern finden Sie unter www.datev.de/esteuern.