Unseriöse Schreiben - 10. Oktober 2018

Vorsicht vor DS-GVO-Faxen der „Datenschutzauskunft-Zentrale“

Seit einigen Tagen verschickt eine Firma mit dem Namen „Datenschutzauskunft-Zentrale“ offenbar massenhaft Faxe an Kanzleien und Unternehmen und versucht so, den Betroffenen ein kostspieliges Abonnement für die vermeintliche Erfüllung rechtlicher Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) unterzuschieben. Experten warnen davor, das Schreiben zu unterzeichnen und zurückzusenden.

Teures Abonnement

Trotz offizieller Anmutung und dick unterstrichenen Fristen ist die „eilige FAX-Mitteilung“ einer sogenannten „Datenschutzauskunft-Zentrale“ unter der Überschrift „Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“ nichts anderes als der Versuch, den Empfängern ein Abonnement für die Dauer von drei Jahren zum Preis von 498 Euro pro Jahr zu verkaufen. Dieser wesentliche Aspekt steht aber nur versteckt im Kleingedruckten. Der Betroffene erwirbt dafür angeblich ein „Leistungspaket Basisdatenschutz“, das unter anderem Checklisten, Informationsmaterial und Muster rund um die DS-GVO enthalten soll.

Wichtig ist: Weder kommen die Schreiben von einer offiziellen Stelle noch ist das Ausfüllen Pflicht. Hinter der „Datenschutzauskunft-Zentrale“ steckt Medienberichten zufolge vielmehr eine Firma mit Sitz in Malta, die teure Abos verkaufen will. Die Checklisten oder Verzeichnisse jedenfalls sind teils auf den Webseiten staatlicher Stellen kostenlos erhältlich.

Eindringliche Warnung

Offizielle Stellen wie Landesämter für Datenschutzaufsicht, Verbraucherschützer, Verbände wie IHKs oder der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität warnen eindringlich davor, die Schreiben zu unterzeichnen und zurückzusenden. Wer dies bereits getan hat, sollte die Unterzeichnung demnach widerrufen und einen Anwalt aufsuchen, um mögliche Maßnahmen zu klären.