Eigenbetrieb der Vollmachtsdatenbank durch die Bundessteuerberaterkammer ab 01.07.2020 - 2. Juni 2020

Vollmachtsdatenbank: Jetzt neuen Vertrag mit der Bundessteuerberaterkammer schließen

Ab 01.07.2020 wird die Bundessteuerberaterkammer die Vollmachtsdatenbank (für Steuerberater) im sogenannten Eigenbetrieb fortführen. Die DATEV eG fungiert in Bezug auf die Vollmachtsdatenbank künftig nur noch als technischer Dienstleister der Bundessteuerberaterkammer.

Damit endet der Nutzungsvertrag zur Vollmachtsdatenbank mit DATEV zum 30.06.2020. Für die nahtlose Fortführung der Vollmachtsdatenbank ab 01.07.2020 ist ein neuer Vertrag mit der Bundessteuerberaterkammer notwendig.

Vertragsbestätigung

Der neue Vertrag zur Vollmachtsdatenbank mit der Bundessteuerberaterkammer steht ab sofort zur Verfügung. Zur Annahme des neuen Vertrags ist eine elektronische Bestätigung direkt in der Vollmachtsdatenbank erforderlich. Die Vertragsbestätigung können nur vertretungsberechtigte Berufsträger der Kanzlei mit ihrer Berufsträgerkarte vornehmen. Bei mehreren registrierten Kanzleien oder Niederlassungen muss die Vertragsbestätigung für jede Vollmachtsdatenbank einzeln durchgeführt werden.

Was passiert, wenn der neue Vertrag nicht bis 30.06.2020 bestätigt wird?

Das bestehende Vertragsverhältnis mit der DATEV eG endet automatisch zum 30.06.2020. Wenn bis zum 30.06.2020 keine Vertragsbestätigung für den neuen Vertrag vorliegt, ergeben sich ab 01.07.2020 folgende Auswirkungen:

  • Das Zugriffsrecht zur Vollmachtsdatenbank erlischt für alle Berufsträger und Mitarbeiter der Kanzlei.
  • Die Vollmachten, inkl. Berechtigungen zum Abruf der elektronischen Daten und ggf. bestehende Bekanntgabevollmachten, werden gegenüber der Finanzverwaltung gelöscht.
  • Die Vollmachten werden gemäß Nutzungsvertrag aus der Anwendung gelöscht.
  • Für die Nutzung der Vollmachtsdatenbank erhalten Sie abschließend die Rechnung für das Jahr 2020.