Vorausgefüllte Steuererklärung - 24. September 2015

Vollmachtsdatenbank für Anwälte

Seit Juli 2015 können grundsätzlich nun auch Rechtsanwälte die Vollmachtsdatenbank im Rahmen der ­vorausgefüllten Steuererklärung nutzen.

Die Entscheidung, ob und zu welchem Zeitpunkt eine Nutzung möglich ist, obliegt der jeweiligen regionalen Kammer.

Die Voraussetzung für eine Nutzung ist die standardisierte Vollmacht zur Vertretung von Steuersachen. Diese benötigt der Bevollmächtigte von seinem Mandanten. Diese Vollmacht wird dann in die Datenbank eingepflegt, verwaltet und elektronisch übermittelt. So erhält die Finanzverwaltung die Information, dass eine Vollmacht zum Abruf der gespeicherten Steuerdaten eines Mandanten erteilt wurde. Für die Registrierung zur Nutzung der Vollmachtsdatenbank wird ein von der Kammer akzeptiertes Zugangsmedium benötigt, wie zum Beispiel eine VDB-Zugangskarte, eine DATEV SmartCard classic für Berufsträger oder ein DATEV mIDentity für Berufsträger.

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Weitere Informationen, auch in Form eines anschaulichen Videos, finden Sie unter www.datev.de/ vollmachtsdatenbank bzw. in der Info-Datenbank: Dok.-Nr. 1080468