DATEV-Verlagsmedien - 22. November 2023

Vergütungsrecht StBVV 2024

Anwendbarkeit der StBVV von Berufsausübungsgesellschaften seit 1. August 2022

Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Berufsausübungsgesellschaften wurden mit Wirkung zum 01.08.2022 die berufsrechtlichen Vorschriften für (patent-)anwaltliche und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften umfassend neu geregelt und infolgedessen auch die StBVV angepasst. Eine weitere Änderung der StBVV erfolgte zum 18.06.2022, die aufgrund der Grunderwerbsteuerreform erforderlich wurde.

Dabei wurde § 24 Abs. 1 Nr. 11a StBVV zur Berechnung einer Gebühr für Erklärungen im Zusammenhang mit dem ab dem Jahr 2025 anzuwendenden Grundsteuerrecht eingeführt. Hierdurch wurde die Gebührenbasis durch Schaffung eines zutreffenden Gegenstandswertes bei unterschiedlichen Länderbewertungsmethoden getroffen und die Gebührenhöhe durch Anpassung der Zehntelsätze an die erwarteten höheren Werte geregelt.

Im Gesetzestext des RVG sind die aktuellen Änderungen durch das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz vom 08.10.2023 sowie das Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren vom 21.12.2022 berücksichtigt.

Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) in den DATEV-Programmen

Als Anwender von DATEV Eigenorganisation compact/classic/comfort finden Sie hilfreiche Informationen zur Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) in folgenden Dokumenten im DATEV Hilfe-Center. Bitte beachten Sie, dass die Dokumente regelmäßig an den aktuellen Gesetzesstand angepasst werden.

RVG aktivieren

Als Anwender von DATEV Eigenorganisation compact/classic/comfort finden Sie alle erforderlichen Schritte für die Aktivierung der RVG (falls nicht bereits geschehen) und weitere Informationen in folgenden Dokumenten im DATEV Hilfe-Center:

Pflicht zur aktiven beA-Nutzung

Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gilt seit 01.01.2022 die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA).

Für den Zivilprozess seit dem 01.01.2022 gilt § 130d ZPO: Seit diesem Stichtag müssen Sie alle das Verfahren betreffenden Dokumente zwingend elektronisch übermitteln. Eine Ausnahme gilt nur für die Strafverteidigung (§ 32d StPO).

Auch im Bereich der Zwangsvollstreckung gilt gemäß § 753 Abs. 5 i. V. m. § 130d ZPO die aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV).

Der Vollstreckungstitel in der vollstreckbaren Ausfertigung ist gem. § 754 ZPO weiterhin in Papierform einzureichen. Ausnahmen gelten nach § 754a ZPO sowie nach § 829a ZPO für Vollstreckungsbescheide, deren fällige Geldforderung einschließlich titulierter Nebenforderung und Kosten nicht mehr als 5.000 Euro beträgt. Damit entsteht in Fällen, in denen der Vollstreckungstitel in Papier vorzulegen ist, ein zweigeteiltes Verfahren (Hybridverfahren). Dem elektronischen Antrag muss der Titel im Original postalisch nachgesandt werden.

beA für Berufsausübungsgesellschaften (BAG)

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) stellt seit 01.08.2022 für jede im Gesamtverzeichnis eingetragene Berufsausübungsgesellschaft ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) zur Verfügung. Wie Sie das Gesellschaftspostfach in DATEV Anwalt classic einrichten, erfahren Sie in DATEV Hilfe-Center:

Fachliteratur zum Vergütungsrecht StBVV/RVG 2024

Die 22. Auflage der Textausgabe Vergütungsrecht StBVV/RVG 2024 berücksichtigt diese Änderungen und enthält zudem praxisbezogene Hinweise zur Anwendung des Vergütungsrechts, in Form von übersichtlichen Checklisten, Anwendungsbeispielen und Musterrechnungen, die insbesondere auch hinsichtlich der immer stärker werdenden Verknüpfung von StBVV und RVG unterstützen.

Mit dem Vergütungsrecht 2024 liegt Ihnen die aktuelle Ausgabe zur Abrechnung Ihrer steuer- und rechtsberatenden Tätigkeiten vor.

Text erstellt am 22.11.2023