Konjunkturpaket - 8. Juli 2020

Verfahrensplattform zur Überbrückungshilfe online

Ab sofort steht die Verfahrensplattform des BMWi zur Antragstellung auf Überbrückungshilfe bereit.

Auf der Plattform können sich in einem ersten Schritt Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer registrieren, um im Anschluss daran Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen beantragen zu können. Anträge können bis zum 31. August gestellt werden. Die Anträge werden chronologisch nach ihrem Eingangszeitpunkt bearbeitet. Zu spät eingereichte Anträge können unter Umständen (Fördermittel aufgebraucht) nicht mehr bedacht werden.

Update 9. Juli: Nach Aussage des BMWi wird die erstmalige Beantragung einer Überbrückungshilfe im Portal voraussichtlich ab Montag, 13.07.2020, möglich sein. Die Antragstellung setzt eine Registrierung voraus. Die Registrierung ist seit Mittwoch, 08.07.2020, möglich. Nach wenigen Stunden hatten sich bereits 500 Berufsträger erfolgreich registriert.