Preise und Lizenzierung - 23. August 2018

Unterwegs Richtung Zukunft

Ein Preissystem ist mehr, als nur eine Preisliste, die man einfach ausdruckt. Es ist permanenten Marktänderungen unterworfen.

Ob iPhone, Internet oder mobile Apps: durch die Nutzung innovativer Technologien hat sich unser Leben verändert – nicht nur im Privaten, sondern auch im Beruflichen.

Cloud Computing ermöglicht mehr und mehr die Digitalisierung von Prozessen und die Nutzung von mobilen Lösungen auf jedem beliebigen Endgerät. Cloud-Anwendungen in Kombination mit mobilen Endgeräten liefern zudem immer neue Mög­lich­keiten zur vernetzten, orts- und zeit­un­ab­hän­gigen Zusammenarbeit.

Die stetige Nachfrage nach permanent verfügbaren mobilen Lösungen wird zu einer der wesent­lichen treibenden Kräfte. Darauf reagiert DATEV mit dem Portfoliowandel hin zu DATEV-Cloud-Anwendungen und -Diensten. So lässt sich beispielsweise mit DATEV E-Steuern die Steuer­er­klärung komplett elektronisch abwickeln. Dabei werden alle Daten über die sichere DATEV-Cloud ausgetauscht. Auch DATEV Unternehmen online unterstützt als Cloud-Anwendung in der Finanz­buch­führung und Lohnabrechnung mit einem durchgängig digitalen Prozess. Das Spektrum reicht dabei von di­gi­ta­li­sierten Belegen und Dokumenten bis hin zu unternehmensrelevanten Auswertungen.

Die neue digitale Art zu arbeiten, fordert DATEV auch heraus, was die Preisgestaltung ihrer Programme und Dienstleistungen angeht. Wer dank mobiler Endgeräte nun fast jeden Job von unterwegs erledigen kann, möchte nicht darüber nachdenken, wie die darauf installierte Software lizenziert ist oder ob er damit unbegrenzt arbeiten kann oder nicht. Der Portfoliowandel bedingt daher auch fast zwangsläufig eine Anpassung des Preissystems.

Preise und Lizenzen

Dass DATEV ihr Preissystem an ein verändertes Marktumfeld oder techno­logische Rahmen­be­din­gungen anpasst, ist nicht neu, wie ein Blick in die Vergangenheit zeigt.

Die Basis des Preissystems der DATEV beruhte in den 70er- und 80er-Jahren in erster Linie auf Leistungen des Rechenzentrums mit an­ge­schlos­se­nem Druck- und Versandzentrum. Die An­wen­dungen des Rechenzentrums wurden ergänzt um PC-gestützte Daten­er­fas­sungs­systeme. Die Be­prei­sung der Angebote und Dienste im Rechen­zent­rum war ver­ur­sachungs­gerecht und mengenabhängig. Anfang der 90er-Jahre entstanden im Markt flexibel einsetzbare Software-Produkte, die unabhängig von einem Rechenzentrum auf jedem PC jederzeit nutzbar waren. Im Jahr 1995 führte die DATEV daher ein neues Preissystem für Software ein. Im Gegensatz zur vormaligen Berechnungsweise entfiel der einmalige Kaufbetrag beim Erstbezug eines PC-Programms. Die Berechnung der Software erfolgte als monatliche Lizenzgebühr und orientierte sich an den genutzten PC in der Kanzlei. Berechnungsgröße ist seither die Anzahl der PC pro Standort (Betriebsstätte) eines Kunden. Neben der sogenannten Betriebsstättenlizenz für selbst gewählte Programmsets oder Softwarepakete besteht die Option, Einzelprogramme auf Basis einer Netzlizenz zu nutzen beziehungsweise auf Basis einer PC-Lizenz auf einzelnen dafür fest­ge­legten PC.

Dieses Preis- und Lizenzsystem der DATEV hat bis heute seine Gültigkeit und Berechtigung. Doch die Möglichkeit, Software nicht mehr ausschließlich on premises lokal zu installieren, wird immer stärker nachgefragt. Dadurch verliert die Betriebsstätte als zentrale Größe des Preis- und Lizenzmodells zunehmend an Bedeutung.

Die Benutzerlizenz

Durch die DATEV-Cloud ist eine standort- und geräteunabhängige Nutzung möglich. Mit den sich ändernden Marktgegebenheiten hin zur Di­gi­ta­li­sierung ändern sich auch die Voraussetzungen für die Berechnung. Daher führt DATEV schrittweise für alle DATEV-Cloud-Anwendungen eine Benutzer­lizenz ein.

Statt des PC steht als Bemessungsgrundlage der Benutzer im Vordergrund. Der größte Vorteil für den Anwender: Er kann aufgrund der nutzer­ba­sier­ten Lizenzierung unabhängig vom Endgerät oder seinem Standort auf die DATEV-Programme zugreifen. Er muss sich also keine Gedanken dazu machen, ob er dies von seinem PC, Notebook, iPhone oder iPad aus tut. Dafür wird das Lizenz­ma­nage­ment von der Betriebsstätte in die DATEV-Cloud verlagert. Über die DATEV-Lizenz­ver­waltung online ist es einfach möglich, die Lizenzen dem Benutzer zuzuordnen.

Die Einführung der Benutzerlizenz erfolgt ent­spre­chend der Portfolioentwicklung. Dies wird – dem Genossenschaftsgedanken folgend – ausgewogen geschehen, um die Auswirkungen der digitalen Transformation für unsere Kunden frühzeitig und nachhaltig zu berücksichtigen. Bewährtes wird beibehalten, wie zum Beispiel die Paketangebote sowie die monatliche Über­las­sungs­ver­gütung. Den Anfang macht DATEV DMS. Vorbereitend für spätere Online-Funktionen wird hier bereits die Benutzerlizenz als Berechnungsgröße sein.
 
 

 
 

 
 

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Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.datev.de/preise-lizenz

Zur Autorin

Birgit Schnee

Redaktion DATEV magazin

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