Ersetzendes Scannen - 29. Januar 2015

Unterstützung für die Praxis

Unternehmen und Kanzleien, die ihre Belege digitalisieren und die Papieroriginale vernichten wollen, unterstützt DATEV beim ersetzenden Scannen mit einer Arbeitshilfe sowie einem Informations- und Schulungsangebot.

Schon heute nutzen viele Unternehmen die Vorteile, die ihnen das Arbeiten mit digitalisierten Belegen bringt: einfaches Suchen und schnelleres Bearbeiten der Belege. Zum Beispiel können relevante Informationen vom Beleg in einen Zahlungsträger automatisch übernommen werden. Neben dem elektronischen Beleg landen alle Papieroriginale zusätzlich noch im Archiv. Es sammeln sich wahre Berge an Papier an, und die dafür benötigten Archivflächen verur­sachen unter Umständen enorme Kosten.

Weniger Raum- und Prozesskosten

Bieten Sie Ihren Mandanten eine Verschlankung der Ablage unter Einhaltung aller erforderlichen Aufbewahrungspflichten. So kann Ihr Mandant bares Geld sparen, da Raum- und Prozesskosten reduziert werden.

Wichtig: Verfahrensdokumentation
Das neue Vorgehen setzt eine sogenannte Verfahrensdokumenta­tion voraus, in der sowohl die einzelnen Arbeitsschritte beschrieben werden als auch die Verantwortlichkeiten beim Di­gi­ta­li­sie­ren und ­Vernichten von Belegen im Unternehmen. Die DATEV Arbeitshilfe zur Ver­fah­rens­do­ku­men­ta­ti­on beim ersetzenden Scannen von ­Buchungsbelegen hilft Ihnen bei der Erstellung einer solchen Dokumentation mit Automatismen, Eingabemasken, Anlagen und Assistenten.

DATEV berät Sie zudem, wie Sie das ersetzende Scannen umsetzen und dieses Verfahren als weitere Beratungschance nutzen können.

MEHR DAZU

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Auf www.datev.de/
ersetzendes-scannen
finden Sie grundlegende In­for­ma­tio­nen, eine Ar­beits­hil­fe, eine Check­lis­te sowie das ­Be­ra­tungs- und Schu­lungs­an­ge­bot.