Spezial zur FIFA Fußball-Weltmeisterschaft - Teil 2 - 18. Juni 2018

Ungewöhnliches Steuerjahr und Seniorenfond

Die Fußballweltmeisterschaft in Russland hat begonnen. Die ersten Spiele sind absolviert, in den Gruppenspielen, auf den Weg zum Achtelfinale trennt sich – sportlich gesehen – die Spreu vom Weizen.

Im zweiten Teil unseres kleinen WM-Spezials wollen wir uns diesmal zwei fußballerischen „Underdogs“ – Australien und Island – widmen und sowohl deren sportliche Chancen beurteilen wie auch einen Blick auf das staatliche Abgabensystem in diesen Ländern werfen.

Australien

„High Noon“ hieß es am Samstag, den 16. Juni, für Australien. Es ging für die sogenannten „Socceroos“ gegen den Favoriten aus Frankreich in ihre mittlerweile fünfte WM-Endrunde. Zwar verloren sie das Spiel gegen Les Bleus knapp mit 2:1, doch mit Blick auf die weiteren Gruppengegner Peru und Dänemark könnte es nach 2006 zum zweiten Mal gelingen, bis ins Achtelfinale vorzustoßen.

Australien ist eines der wohlhabendsten Länder der Welt. Das Land verfügt über eine hochmoderne Service- und Dienstleistungsökonomie und über bedeutende Rohstoff-vorkommen. Die Einwanderung ist streng reguliert. 1907 erhielt der Staat nach einer wechselvollen Geschichte noch als Australische Bund die nahezu vollständige Unabhängigkeit von Großbritannien.  Wer glaubt, Deutschland sei das einzige „Bürokratenparadies“, der irrt. Auch in Down Under sind Steuern eine entscheidende Einnahmequelle des Landes. Die Mehrwertsteuer beträgt in Australien 10 Prozent, aber nicht alle Güter und Dienstleistungen sind von ihr betroffen.

Jeder, der in Australien arbeitet, ist zudem dazu verpflichtet, Einkommensteuer zu bezahlen. Selbst Kurzzeitjobber müssen beim australischen Finanzamt eine Steuernummer beantragen. Wie in Deutschland ist der Steuersatz in Down Under von der Höhe des Einkommens abhängig.  Die Arbeitgeber ziehen die zu bezahlende Lohnsteuer automatisch vom Gehalt ab und übermitteln sie ans Finanzamt. Im Gegensatz zu Arbeitern mit einer permanenten Aufenthaltsgenehmigung beziehungsweise australischer Staatsangehörigkeit, gibt es für Arbeiter mit einem zeitlich befristeten Arbeitsvisum keine Freigrenze. Hier wird man gleich mit satten 29 Prozent zur Kasse gebeten.

Beachten sollte man, dass in Australien das Steuerjahr am 1. Juli beginnt und am 30. Juni des Folgejahres endet.

Island

David gegen Goliath – so könnte man die Partie Argentinien gegen Island umschreiben. Denn die tapferen Wikinger haben sich das erste Mal überhaupt für eine WM-Endrunde qualifiziert. Dort allerdings wollen die Nordmänner ähnlich für Furore sorgen wie bei der letzten Europameisterschaft, als man es überraschenderweise bis ins Viertelfinale schaffte. Und mit dem ersten Achtungserfolg, einem 1:1 gegen den südamerikanischen Titelaspiranten, ist der Start gelungen.

Island ist nach dem Vereinigten Königreich der flächenmäßig zweitgrößte Inselstaat Europas. Die Republik im Nordwesten Europas erlangte 1918 die Souveränität von Dänemark und ist heute eine parlamentarische Demokratie. Das Land hat einen der höchsten Lebensstandards weltweit.

Auf Island kommen zwei Mehrwertsteuersätze zur Anwendung; entweder 11 oder 24 Prozent. Bestimmte Dienstleistungen, wie unter anderem Gesundheits- oder Sozialdienste, sind von der Mehrwertsteuer befreit. Örtliche Steuern werden von den Löhnen automatisch abgezogen. Die Steuer, die an den Staat zu zahlen ist, besteht aus Einkommensteuer und kommunaler Steuer. Die Kapitalertragssteuer beträgt 20 Prozent auf Zinserträge, Dividenden, Umsatzerlöse und Mieterträge. Die Kfz-Steuer erfolgt auf der Grundlage der CO2-Emissionen und des Gewichts des Fahrzeugs.

Bei allen Personen zwischen 16 und 70 Jahren mit einer Einkommenssteuer über der Einkommensgrenze, wird sowohl eine Rundfunkgebühr von 16.800 Kronen abgezogen wie auch ein Beitrag in Höhe von 10.464 Kronen für den sogenannten Seniorenfond erhoben (Stand: 2017).

Fortsetzung folgt …

Zum Autor

Robert Brütting

Rechtsanwalt in Nürnberg und Fachjournalist Recht sowie Redakteur beim DATEV magazin

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