Wichtige Themen im Überblick - 28. Januar 2016

Steuerberatung 2016

Neben dem ohnehin kräftezehrenden Kanzleialltag müssen sich Steuerberater auch immer wieder mit neuen Themen und Anforderungen auseinandersetzen. Was Sie im gerade begonnenen Jahr besonders beschäftigen wird, haben wir in unserer XING-Gruppe „DATEV verbindet“ für Sie gesammelt und zusammengefasst.

Schon länger spielen die Themen Fachkräftemangel und Digitalisierung eine zentrale Rolle. Dass diese Themen auch in den Kanzleien als besonders schwierige Herausforderungen angesehen werden, bestätigte erneut eine von DATEV durchgeführte Befragung, die wir im letzten DATEV magazin veröffentlicht hatten.

Ich möchte Ihnen an dieser Stelle vor allem die Einschätzung von Sven Ott präsentieren, die er in seiner Eigenschaft als Berater und Moderator der XING-Gruppe „DATEV verbindet“ abgegeben hat. Demnach seien es vor allem folgende Themen, die in den kommenden Monaten besonders wichtig sein dürften:

Dauerthema GoBD

Wird es in diesem Jahr bereits die ersten Erfahrungen im Rahmen der Betriebsprüfung aufgrund der GoBD geben? Wie wird hier die weitere Entwicklung sein?

E-Bilanz

Wie gut haben wir unsere Prozesse bezüglich der verpflichtenden Übermittlung der Sonder- und Ergänzungsbilanzen sowie der Kapitalkontenentwicklung umgestellt. Spannend wird sein, ob das Finanzamt auch alles entsprechend auswerten kann.

BilRUG

Ab dem 1.1.2016 ist das BilRUG in der Rechnungslegung anzuwenden. Hierdurch werden sich Änderungen im Einzelabschluss, beim Lagebericht und bei der Offenlegung ergeben. Durch Änderungen an 80 Paragraphen des HGB wird im Ergebnis die Rechnungslegung und die Berichterstattung komplexer. Auch auf die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute hat das BilRUG Auswirkung. Zitat Banken-Times Spezial Kredit (12/15-01/16) „insgesamt ist zu erwarten, dass die Institute durch die Vielzahl der ineinandergreifenden Änderungen mit einem höheren Zeitaufwand für die Bonitätsanalyse zu rechnen haben“.

Neue Kapitalflussrechnung

Für alle, welche die Kapitalflussrechnung auch im Einzelabschluss oder in der Beratung nutzen, erfolgt auch hier ab dem Jahresabschluss 31.12.2015 eine vollumfängliche Anwendung des DRS 21.

Sie können die Diskussion zum Thema gerne selbst bei XING nachlesen oder Ihre Einschätzungen und Ergänzungen hier im Blog posten. Ich wünsche Ihnen jedenfalls allzeit einen guten Durchblick und viel Erfolg im neuen Jahr!

Zum Autor

Dietmar Zeilinger

Redaktion DATEV magazin

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