DATEV hat Mitgliedern bislang angeboten, für sie die operativen Tätigkeiten im Bereich der Abrechnung von Fest- und Stundenlöhnen verschiedener Branchen abzuwickeln. Seit November können sich Kanzleien auch bei der Abrechnung von Baulohn unterstützen lassen.
Die Baulohnabrechnung zeichnet sich aus durch häufige gesetzliche und tarifliche Änderungen, unterschiedliche Meldeverfahren und -fristen sowie Abrechnungsbesonderheiten einzelner Gewerke. Mit dem nun erweiterten Angebot unterstützen die Baulohnspezialisten von DATEV Kanzleien künftig auch bei den operativen Tätigkeiten der Baulohnabrechnung, und zwar für Gewerke im Bauhauptgewerbe und im Baunebengewerbe, wie beispielsweise Dachdecker oder Gerüstbauer.
So geht’s – Dienstleistung für spezielle Bedarfe nutzen

Damit Bauunternehmer die Meldungen der Arbeitsstunden und Ausfallzeiten so einfach wie möglich erfassen können, wird im Rahmen der Dienstleistung eine auf das Gewerk und den Mandanten angepasste Erfassungsschablone bereitgestellt. Dabei kann zwischen unterschiedlichen Erfassungsvarianten gewählt werden. Die erfassten Daten und auch weitere Lohnunterlagen werden in digitaler Form in der DATEV-Cloud bereitgestellt. So können Kanzlei und Mandant nach der Abrechnung auf alle Auswertungen, Zahlungsdaten und Lohnunterlagen zugreifen.
Vorteile nutzen und Mandanten beraten
Baulohnmandate benötigen eine gezielte und je nach Gewerk spezifische Beratung. Ein persönlicher Kundenbetreuer informiert Mitglieder fallbezogen, wenn bei der monatlichen Abrechnung Beratungsthemen erkennbar sind. Zusätzlich erhalten Kanzleien ein jährliches Wissens-Update zu aktuellen und turnusmäßig wiederkehrenden Themen der Baubranche. Beispielsweise sind das auf das Baugewerbe bezogene Tipps zur Zusammenarbeit mit dem Mandanten oder Informationen zu gesetzlichen Änderungen.
MEHR DAZU
Dieser Service ist exklusiv für DATEV-Mitglieder.
Mehr Informationen erhalten Sie auf den geschützten Seiten: www.datev.de/lohndienstleistung