Das Softwarepaket DATEVkommunal comfort 2.0 wurde durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) geprüft und hat die offizielle Zulassung für den Einsatz in kommunalen Verwaltungen in NRW erhalten.
Die gpaNRW ist ein Teil der Aufsicht des Landes über die Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Sie ist dafür zuständig, die Kommunen auf Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Gemäß § 94 Abs. 2 Gemeindeordnung dürfen Kommunen in NRW seit 2021 die Geschäfte der kommunalen Haushaltswirtschaft nur mit Fachprogrammen automatisch ausführen, welche von der gpaNRW zugelassen sind.
Nachdem das Softwarepaket DATEVkommunal comfort 2.0 bereits Anfang 2021 eine vorläufige Zulassung erhalten hat, wurde die DATEV-Software nun offiziell durch die gpaNRW zugelassen.