Ein erweitertes Angebot der DATEV-Lohndienstleistung hilft Kanzleien, bei Personalausfall die Lohnabrechnung zu sichern.
Unerwartete Personalausfälle, etwa wegen Krankheit, oder unvorhergesehene Ereignisse wie das Corona-Virus können auch die Lohnabrechnungen in Ihrer Kanzlei zum Stocken bringen.
Im Vertretungsfall, aber auch in Notsituationen, springt die Genossenschaft ein. Das exklusive Angebot für Mitglieder kann maximal sechs Monate in Anspruch genommen werden, in dieser Zeit übernehmen Lohnexperten der DATEV alle operativen Tätigkeiten der Lohnabrechnung.
Und so geht es: Sie senden Ihre Anfrage zur Mitgliederhilfe per E-Mail an DATEV. Das DATEV-Lohnteam prüft, ob eine Unterstützung möglich ist. Keine Unterstützung ist beispielsweise möglich bei der Neuanlage eines Mandanten oder der Übernahme des Bestands von einem Fremdsystem. Kommt der Vertrag zustande, mailen Sie die Lohnunterlagen wiederum an das Lohnteam, das die Probeabrechnung erstellt und Ihnen diese zur Bestätigung zuschickt. Nach der Abrechnung erhält Ihr Mandant auf dem gewohnten Weg die Lohnauswertungen und Zahlungen.
Das Angebot der DATEV-Lohndienstleistung gilt übrigens auch für die Abrechnung der Baubranche. Egal ob es sich um das erstmalige Abrechnen von Saisonkurzarbeitergeld oder Qualitätssicherungsmaßnahmen handelt: Das Lohnteam begleitet Sie durch Aufschaltung auf Ihr System bei der Abrechnung.
Sie haben Interesse?
Die Mitgliederhilfe könnte künftig auch ein fester Bestandteil des Risikomanagements bei der Lohnabrechnung in Ihrer Kanzlei werden.
Informationen zum Leistungsspektrum, dem Ablauf, den Rahmenbedingungen, den Preisen und den Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.datev.de/mitgliederhilfe.