Sie sind VW-Dieselfahrer und vom Skandal rund um die Abgas-Grenzwerte betroffen? Um bei der Anfang November 2018 eingereichten Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen mitzumachen, sind einige Dinge zu beachten. Die Verbraucherzentralen raten dazu, sich noch im Jahr 2018 in das Klageregister einzutragen.
Nur wer sich noch 2018 ins Klageregister einträgt, kann einer möglichen Verjährung seiner Ansprüche auf jeden Fall entgehen. Dies sollte als Sicherheitsmaßnahme gesehen werden, wie die Verbraucherzentralen mitteilen.
Vor der Eintragung sollten Sie überprüfen, ob Sie zu einer Klage berechtigt sind. Hierfür haben die Verbraucherzentralen alles Wichtige auf ihren Internetseiten zusammengestellt.
Die Musterfeststellungsklage endet im für die Verbraucher besten Fall mit der Feststellung, dass VW den Käufern Schadenersatz schuldet. Damit ist aber noch keine Zahlung verbunden. Die Ansprüche müssten in der Folge möglicherweise individuell durchgesetzt werden.
Alle Informationen rund um die Musterfeststellungsklage finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentralen.
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Musterklage gegen VW – so machen Sie mit
Verbraucherzentrale Bundesverband