E-Bilanz - 23. Mai 2017

So erfüllen Sie die erweiterten Anforderungen der Taxonomie 6.0

Die neue Taxonomie 6.0 ist für die Wirtschaftsjahre 2016 und 2017 gültig. Die Übermittlung auf Basis der Taxonomie 6.0 ist mit dem ERiC-Client (V. 25) möglich, der voraussichtlich mit der Version 5.34 von Kanzlei-Rechnungswesen im Juli 2017 zur Verfügung gestellt wird.

Die Taxonomie 6.0 wirkt sich vor allem auf die Übermittlung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen und auf den Anlagenspiegel aus.

Sonder- und Ergänzungsbilanz

Für Wirtschaftsjahre, die ab dem 01.01.2015 enden, muss für jede Sonder- und Ergänzungsbilanz zwingend ein eigener Datensatz an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Eine formlose Übermittlung wird nicht mehr akzeptiert.

Kanzlei-Rechnungswesen unterstützt Sie bei der Abwicklung schon beim Buchen, beim Erstellen des Jahresabschlusses und mit Schnittstellen zur Weitergabe der Daten für die Steuererklärung. Details dazu und weiterführende Links – zum Beispiel eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Sonder- und Ergänzungsbilanzen – finden Sie über diese Seite:

Anlagenspiegel

Gemäß der Taxonomie 6.0 ist der Anlagenspiegel für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, ein verpflichtender Bestandteil des E-Bilanz-Datensatzes.

Zusätzlich enthält der Anlagenspiegel neue Muss-Felder. Diese sind nötig, damit die Abschreibung differenziert ausgewiesen werden kann. Mit der Anlagenbuchführung werden die neuen Spalten automatisch gefüllt.

Wie Sie mit dem E-Bilanz-Assistenten notwendige Werte für den Anlagenspiegel übernehmen und wie die Spalten dabei gemäß der Taxonomie 6.0 behandelt werden, lesen Sie in der Info-Datenbank: