Die neue Taxonomie 6.0 ist für die Wirtschaftsjahre 2016 und 2017 gültig. Die Übermittlung auf Basis der Taxonomie 6.0 ist mit dem ERiC-Client (V. 25) möglich, der voraussichtlich mit der Version 5.34 von Kanzlei-Rechnungswesen im Juli 2017 zur Verfügung gestellt wird.
Die Taxonomie 6.0 wirkt sich vor allem auf die Übermittlung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen und auf den Anlagenspiegel aus.
Sonder- und Ergänzungsbilanz
Für Wirtschaftsjahre, die ab dem 01.01.2015 enden, muss für jede Sonder- und Ergänzungsbilanz zwingend ein eigener Datensatz an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Eine formlose Übermittlung wird nicht mehr akzeptiert.
Kanzlei-Rechnungswesen unterstützt Sie bei der Abwicklung schon beim Buchen, beim Erstellen des Jahresabschlusses und mit Schnittstellen zur Weitergabe der Daten für die Steuererklärung. Details dazu und weiterführende Links – zum Beispiel eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Sonder- und Ergänzungsbilanzen – finden Sie über diese Seite:
Anlagenspiegel
Gemäß der Taxonomie 6.0 ist der Anlagenspiegel für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, ein verpflichtender Bestandteil des E-Bilanz-Datensatzes.
Zusätzlich enthält der Anlagenspiegel neue Muss-Felder. Diese sind nötig, damit die Abschreibung differenziert ausgewiesen werden kann. Mit der Anlagenbuchführung werden die neuen Spalten automatisch gefüllt.
Wie Sie mit dem E-Bilanz-Assistenten notwendige Werte für den Anlagenspiegel übernehmen und wie die Spalten dabei gemäß der Taxonomie 6.0 behandelt werden, lesen Sie in der Info-Datenbank: